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Vom Syrup fordert das neue Gesetz für den Ccntneri Rthlr. i2 Gr.; cs wurde aber bisher davon nur ent-richtet i Nthlr. i Gr. 5 Pf. —
Bei der Vergleichung dieser einzelnen Steucrbestim-mungen kann die jetzt angeordnete Erhöhung der Steuer-sätze nur dem Ununterrichtetcn unbedeutend erscheinen;denn schon der angegebene generelle Ertrag weist nach, wieaus diesen Veränderungen große Summen erwachsen, diedie Einwohner der Provinz nun aufbringen sollen.
Cs gehört aber ganz besonders zur Bcurtheilungeines einzelnen Stcucrgcsetzcs — nicht zu oft kann eswiederholt werden, — daß es in Verbindung gestelltwird mit den übrigen Verhältnissen und Bestcurungs-arten des Landes, für welches cs gegeben wurde.
Selbst in der Geschichte der früheren Gesetzgebungfinden wir, in wie großer Kindheit auch damals noch dieFinanzverwaltung war, erfreuliche Zeugnisse, daß maneine sehr besonnene Ausgleichung der verschiedenen Stcuer-artcn, der direkten und indirekten, vorzunehmen beflissenwar. Als z. V. Friedrich der Erste, König von Preußen,„wegen der damaligen Konjunkturen und weitausschendcn gefährlichen Zeiten in eine stärkereKriegsverfassung zu treten" beschloß und deshalb„für die Städte eine Erhöhung der Accisc re-solvirte," geschah dieses ausdrücklich: „in gnädigsterErwägung, daß dieselbe für die Accisantcn zu-träglicher seynwerde, alSwenndas notbwendigerforderte Augmentum durch eine monatlicheAnlage aufgebracht und herbcigcschasst werden