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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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Um dieses noch genauer nach den einzelnen Gegenständenübersehen zu können, sey bemerkt, daß nach dem neuenTarif gezahlt werden soll:vom Weine,

in Flaschen für das Quart ...... 4 Gr.

in Fässern für das Quart.3 Gr. z Pf.

nach westfälischen Gesetzen wurde gezahlt:für Wein in Flaschen ü Quart. . . . z Gr. 6 Pf.in Fässern für den ganzen Eimernur. ............. 6 Rthlr. Z Gr. 8 Pf-

für ausländische Branntewcine und Liqucursaller Art soll jetzt gezahlt werden:

in Fässern xro Quart.3 Gr. 6 Pf.

in Flaschen xio Quart ........ 4 Gr.

bisher wurde gezahlt überall ..... 3 Gr. 6 Pf.

für fremde Biere soll gezahlt werden:für das Quarts............. i Gr.

bisher wurde gezahlt für

den ganzen Ohm nur . . . r Rthlr. 20 Gr. z Pf.

Für Zucker soll bezahlt werden, wenn er fürSiedereien bestimmt ist, 8 Pf- " Pfund; sonst wurde fürden ganzen Centner nur gegeben 13 Er. 6 Pf.; ist derZucker zum unmittelbaren Gebrauch bestimmt, so sollgegenwärtig dafür entrichtet werden ü Pfund 1 Gr. 9 Pf.;es wurde bisher nur gezahlt für den ganzen Centner2 Rthlr. 2 Gr. 10 Pf. oder 5 Pf. für daS Pfund.

Für den Kaffee sott gesteuert werden ü Pfund einenGroschen; cs wurde bisher nur vom ganzen Centnergegeben 3 Rthlr. 9 Gr. 3 Pf. oder 9 Ps. für das Pfund.