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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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Kraunschweig und Leipzig, so muß der Einländcr einenAusgangs-Zoll von Z Rthlr. 8 Gr. für den Centner be-zahlen, indeß der Ausländer, links der Oder, nur einen, Durchfuhr-Zoll von 12 Gr. für den Centner erlegt; jenertragt also eine fast sechsmal höhere Durchgangs-Abgabe,als dieser, da der Beweis der Identität der ausländischenWolle, als einzige Bedingung eines Erlasses, natürlichnach Auflösung der Verpackung und vorgenommener Sor-j tirung, nicht mehr geführt werden kann.

' Was die ernstlich anempfohlene Forderung betrifft,

! sich an den Geist des Gesetzes zu halten und nicht aufdie Einzelnheiten der Tarifsätze zu achten, so liegt es inderNatur derSache, daß ihr nur sehr bedingtFolge geleistet! , werden wird. Wenn ein Gesetzgeber ein neues Stcucr-s gesetz giebt, so hat er sein Prinzip vor Augen; gelangtdasselbe zum Steuerpflichtigen, so muß er die Börse zurHand nehmen: da gilt ihm dann das Prinzip wenig;alles hingegen das Geld, was er zahlen soll und muß.i Wenn die Verbrauchssteuersätze dann einen bedeutendenTheil des Waarenwerthes erreichen, den Handel stören,das Defraude-Gewerbe begünstigen, weit höher sind, alsdie' früher gehabten, oder in den Nachbarstaaten eingeführ-^ ten, so versöhnt sich das Publikum mit einer solchenGesetzgebung bei den herrlichsten Prinzipien nicht,l Uebrigens sind alle die vorstehenden Bemerkungen

^ hier nicht beigebracht, um irgend einen vorlauten Tadelgegen die Gesetzgebung im Allgemeinen anzudcuten, son-dern um die Ueberzeugung zu rechtfertigen, daß die Ver-brauchssteuer-Bestimmungen nicht nach einer sicheren Er-