so ist dieses um so mehr zu verwundern, da die Preußi-schen Wollcn-Fabrikate die Konkurrenz aller übrigen, nachihrer Qualität und ihrem Preise, aushalten können; dieBesteurung der fremden Maaren dieser Art könnte sichalso auf niedrige Satze beschranken, insofern man nichtgegen andere Staaten, die den Preußischen Fabrikatenden Eingang verhindern, das Vergeltungsrecht zu übengezwungen ist. Bei diesen Besteurungssätzcn mögte selbstder den Steuerbehörden so geläufige Vorwand, von derBegünstigung inländischer Fabriken, nicht hinreichend ge-funden werden.
Nach gleicher Norm sind die baumwollenen Maarenin den westlichen Provinzen mit einer Eingangssteuer von6 Rthlr. 2 Gr. 8 Pf. für den Centner, und mit einerVerbrauchssteuer von y Gr. und resp. 12 Gr. für dasPfund belegt, welches nach entgegengesetzten Gesichts-punkte wiederum als eine nicht zu rechtfertigende zu hoheSteuer erscheint. Die geringen baumwollenen Maarensind ja gegenwärtig für alle, selbst für die niedrigstenVolksklassen, ein unentbehrliches Kleidungsbcdürfniß; siewerden im Preußischen Staate nicht in der Quantitätdes erforderlichen Gebrauchs fabricirt; sie können imGanzen genommen, aus leicht zu entwickelnden Gründen,im Preußischen Staate nicht so wohlfeil gemacht werden,als im Auslande, z. B. in England und Frankreich, woder Fabrikant das rohe Material aus der ersten oderzweiten Hand kaust, wenn es der Preußische, mit denPreis sehr erhöhenden Speesen, aus der dritten odervierten Hand kauft, und baumwollen Maaren wiegen
mehren-