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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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Granzen der östlichen Preußischen Ländermasse, wenn mandie Meklenburgischen Gränzen, welche, im bisherigenVerhältnisse blieben, abrechnet, eine Länge von igi Meilen,die jeder verständigen Verwaltung bei hohen Steuersätzenso unbesiegbare Hindernisse darbietet, daß die höchstenBehörden dieses schon theilweise selbst gefühlt, und des-halb, nach einer Bestimmung vom 26. MaiigiZ, dieStadtErfurt, mit den dazu gehörigen Landkreisen, den diesseiti-gen Antheil des Neustädtschen Kreises, so wie den Hen-nebergschen und Benneckenstein im Hohensteinschen, alseine Lokalhülfe gegen manchen Uebelstand, vom Zollver-bande ausgeschlossen und diese Lander wie Ausland zubehandeln angeordnet haben.

Jene Idee einer Theilung ist, ohne nähere Angabedes für jeden Theil als zweckdienlich erachteten höherenund niederen Tarifs und der Art der Ausgleichung beider,ohne erschwerende Kontrolle, bei gleichen Grundsätzen dergesammten Steuerverwaltung und bei gleicher Gerechtig-keit gegen alle Staatsbürger, aber erst dann völlig zuwürdigen, wenn von den verschiedenen Tarifs die Redegewesen ist.

Wir kehren zu dem Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetze zurück. Die Zoll-Abgabe zerfällt in Ein-gangs-, Durchfuhr-, und Ausgangszoll. Es ist die Rea-lisirung einer sehr richtigen Idee, daß man, der Regelnach, den Eingangszoll von im Lande verbraucht werden-den Waaren, wie den Durchfuhr-Zoll von solchen, dieohne alle weitere Veränderung nur durchgeführt werden,gleichgestellt, und die höhere Abgabe, welche man von