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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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Strecke hindurch das Niederländische Reich und, im ge-ringem Maaß, Frankreich berührt wird, und dort eingegenseitiges Gränzbewachungs-System findet, so ist diesesfür die diesseitige Steuererhebung nur noch gefährlicher,da in jenen Ländern die Thätigkeit der Fabriken einenhohen Standpunkt erreichte, der ausländische Debit derFabrikate lebhaft begünstigt, und selbst der Transitohandelmit Kolonialwaaren thätig unterstützt wird. Es dürftedaher wohl der Vorschlag eine Berücksichtigung verdienen,daß, wenn bei gleichen Grundsätzen des Steuersystems,im Preußischen Staate, nach der Möglichkeit einer zweck«mäßigen Bewachung der Gränze, eine Theilung der Länder,Behufs eines höheren und eines niederen Steuer-undZoll-Tarifs, für dienlich und nothwendig erachtet würde,eine andere, und zwar eine Theilung erfolgt wäre, diezur Gränze des östlichen Theils die Elbe, und vondort aus den westlichen Theil zu beginnen, bestimmthätte. So die natürliche Gränze dieses großen FlusseZbenutzend, wäre die ganze Preußische Provinz Sachsen,(mit Ausnahme des zwischen der Elbe und Havel ge-legenen Theils des Herzogthums Magdeburg und desam rechten Elbuser gelegenen, zum Merseburger Re-gierungsbezirk gehörigen Landstriches)?, mit ihren ver-wickelten Gränzen, bei geringer» Steuersätzen, für eineleichtere Gränzkontrolle gewonnen und die genauere Gränz-bewachung gegen das Königreich Sachsen aus den kleinen,ohnehin günstiger gelegenen, Gränzzug von Seidcnbergbis Mühlberg an der Elbe, etwa sechszehn bis achtzehnMeilen, reducirt. Gegenwärtig hat dieser Theil der

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