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verschwindet, wenn jenes Fundament mangelt; wie aufder entgegengesetzten Seite der einzelne Steuereinrich-tungen treffende Tadel leicht beseitigt werden kann, wennder Gesetzgeber die höhere Ansicht des gesammten Steuer-wesens zur festen Richtschnur seines großen Werkesmachte. —
Nachdem im vorhergehenden Abschnitte die Grund-züge der neuen Gesetzgebung, dem Wesentlichen nach,mit den Worten des Gesetzes selbst, ausgesprochen sind;nachdem hieraus ersichtlich, daß sich jene mit der Be-steurung der Ein- und Durchfuhr fremder Maaren, desinländischen Verbrauchs derselben, und der Ausfuhr derWaaren, beschäftigt, darf man sich nur der vorherge-gebenen Darstellung der Altpreußischen Accise- und Zoll-verfassung erinnern, um mit Bewunderung ein rüstigesFortschreiten zum Besseren, ein geistvolles Aufnehmenneuerer staatswissenschastlicher Erkenntniß und eine prü-fende, aber willfährige Lossagung von dem VorgefundenenFehlerhaften zu erkennen. Das Element jeder kommer-ziellen Thätigkeit einer Nation wird richtig in der Frei-heit gesucht, und diese möglich gemacht, durch Gleich-stellung aller Provinzen und aller Bewohner derselben,ste mögen in den Städten, oder auf dem flachen Landewohnen. Das Eigentümliche der alten Verfassung war,daß die Kontrolle nicht sowohl durch die Bewachung derGränzen, die immer höchst unvollkommen und unwirksamblieb, als vielmehr dadurch geübt wurde, daß aller Ver-kehr mit steuerbaren Waaren blos auf die geschlossenenund streng bewachten Städte beschränkt war. Diese