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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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regeln zur Sicherheit der Einnahme und zum Schutze desinländischen Gcwcrbefleißes durch Aufsicht an den Gran-zen, und die dabei stattfindenden Kontrollen und Formen,auch die Folge der Übertretung solcher Vorschriften be-stimmt, ist beiden Abthcilungen gemeinschaftlich (tz. n.).Von Gegenständen, die nicht im Lande verbleiben, son-dern bloS durchgeführt werden, wird der Eingangs-, alsDurchfuhr- und Ausgangs-Zoll nach dem Tarif erhoben(Z. i2.); diese Durchfuhr-Abgabe ist generell ermäßigt,vor allen Gegenständen in den östlichen Provinzen, welchein dem Tarif mit mehr als einem halben Thaler Zollfür den Centner belegt sind; sic entrichten, wenn sielinks der Oder ein- und durchgehen, dennoch nur einenhalben Thaler Durchgangs-Abgabe; eben diese Ermäßi-gung des Zolles findet statt für alle Maaren, die linksder Oder eingehend, für die inländischen Messen zu Frank-furt und Naumburg, von diesen Messen wiederum linksder Oder ausgeführt werden; ingleichcn, wenn Maarenseewärts durch die Odermündung einkommen und linksder Oder ausgehcn (tz. 14.). Wo die Oertlichkeit eineErmäßigung der Zollgefälle für den Durchgang rathsammacht, wird selbige besonders angeordnet (h. iZ.).

Der Verkehr im Innern soll frei seyn, und keineBeschränkung desselben zwischen den verschiedenen Provin-zen und Landestheilen des Staates künftig statt finden(tz. 16.); daher hören mit der neuen Gesetzgebung alleöffentliche und Privat-Binnenzölle, wie auch alle anderenHandels- und Consumtions-Abgaben von ausländischenMaaren auf (§. 17 und iZ.). Daß besondere Schiff-