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neten Wege die Staatsverwaltung unbezweifelt ihreneigentlichen Standpunkt verließ, so entstanden hierausauf der andern Seite eine Menge von Verpflichtungen,die keine Regierung zu lösen im Stande ist, und einefür die bürgerliche Freiheit gleich nachtheilige Wechsel-wirkung, deren vielseitige Folgen gehörig zu erwägen,zu den wesentlichen Erfordernissen der Regierungskunstgehört.
Als bezeichnende Merkmale der Preußischen Accise--und Zollverfassung müssen hier folgende Punkte hcrvor-gehoben werden:
i) durch die Zollverwaltung wird der Staat einin sich geschlossenes Ganzes; der Handelsverkehr mit demAuslande, wie der Transport ausländischer Maaren durchdas Staatsgebiet, wird durch sie besteuert. Ursprünglichexistirte auch eine Jsolirung der verschiedenen Provinzengegen einander, welchen Uebelstand man nach und nachwegzuräumen bemüht, aber nicht ganz aufzuheben imStande war. Rücksichtlich der zum ehemaligen deutschenReiche gehörigen Provinzen der Preußischen Krone, hatten,so lange jenes existirte, die Regenten des PreußischenStaates ohnehin bei der Zollgesetzgebung nicht völligfreie Hand; denn, wenn auch im achtzehnten Jahrhundertbei dem überall sichtbar werdenden Verfall der Autoritätder Neichsgesetze, besonders die mächtigem Reichsfürstenhäufig wider die in der Wahl-Kapitulation dem Kaiseranferlegten Pflichten selbst handelten, so brachte es dochnach dem Baicrschcn Erbfolgekricge und bei Josephs desZweiten eigenwilliger Handlungsweise, die Politik Preußens
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