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Nachdem man die Wcinprobe am Faß genommenhat, und wegen des Prcißcs übercingekommen ist, be-kommt der Verkäufer einiges Geld auf den Kauf, dasFaß wird zugcmacht d. h. versiegelt, und liegt nunmöglicher UnglrclSfälle halber für Rechnung und Ge-fahr des Käufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, denWein noch sechs Wochen im Keller zu behalten, undkann die volle Bezahlung desselben vor dieser Zeit nichtfordern; folgt diese nach derselben nicht, so ist derHandel ungültig, und dem Verkäufer fällt der Weinsammt dem Aufgeldc wieder anheim, der jedoch, sobalder durch Zeugen unterstützt wird, Entschädigung for-dern kann; der unredliche Käufer aber büßt für immerseinen guten Ruf ein.
Ehedem befand sich der Weinhandel mehr in denHänden der eigentlichen Weinhändler, zu unserer Zeithingegen beschäftigt sich mit ihm sowohl der Kaufmann,der Eigenthnmer, als auch jeder andere Kapitalist, derLust hat sich damit zu befassen. Obgleich diese Allge-meinheit des Wcinhandels, wie Ritter sehr wahr be-merkt, in andern Wcinländcrn wegen Schmicrcrcy undsonstiger Verfälschung eben nicht gut zu heißen ist, sobleibt sie dennoch an der Obermosel, deren Weine, wiewir wissen, ohne totale Verderbniß nicht verfälschtwerden können, ziemlich gleichgültig; nur kann man
Unter diesen Gemälden zeichnet sich besonders eins aus,die Judith verstellend, wie sie eben im Begriff ist, dasabgeschlagene Haupt des Holofernes in den Sack zu wer-fen, den ihre Dienerin ihr offen entgegenhält. Rebendas Zelt des Heerführers hat der Künstler eine Batteriemit Kanonen gepflanzt, welche gegen das im Hintergrün-de gelegene Bcthulia gerichtet sind!