Die Art des Handelsactes hatte nach den verschie-denen Zeitaltern auch immer etwas Eigenthümlickcs.Vor ohngefähr anderthalb bis zweyhundert Jahren kammeistens ein Verein von fremden Wcinhändlcrn an dieMosel, um Wein zu kaufen. In denjenigen Orten,deren Wachsthum der Gegenstand ihres Kaufs werdensollte, wurde alsbald die Gemeinde durch die Glockeauf das Gemeindehaus bcschicden, und unter dem Vor-sitz und der Vermittlung der Ortsobrigkeiten nun nachder Prüfung der von jedem Verkaufslustigen herbeyge-brachteu Wcinproben um einen allgemeinen Preiß, zudessen Feststellung man gegenseitig übereinkam, derWein in Masse verkauft; doch konnte derjenige wel-chem dieser nicht anständig war, seinen Wein behal-ten, so wie auch die Weine geringer Güte von diesemHandel ausgeschlossen werden durften. Hierbey fandensich denn auch gewöhnlich die inländischen Weinhändlerein, um für sich selbst, oder in Commission AndererTheil an jenen Verhandlungen zu nehmen *). DieserGebrauch ist heutzutage abgckommen, und man kauftjetzt den Wein meistens bey jedem einzelnen Eigcnthü-mer selbst auf folgende Art:
*) Als ein Andenken an diese Jusammenkünfte hinterließendie fremden Kanflentc, besonders die von Antwerpen undAchen, in den Fenstern des Erkers im Rathhause zu Tra-ben, wo sie ihren Platz einzunehmen pflegten, verschiedeneeinzelne Scenen alter biblischer Historien verstellende Glas-malercyen, worüber ihr Familienwappen nebst nntergesetz-tcm Namen und Jabrzahl (meist von 1653) prangten,lieber jedem dieser Wappen schweben zwey Engel, dereneiner eine dampfende holländische Pfeife, der andere aberein gefülltes Glas in der Hand halt, und deuten gleich-sam an, was bey jenem Handelsaet gebräuchlich war.