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machte, zu mir vor, und erging sich mir gegenüberin den ungehörigsten Zornesaushrüchen. Meiner kurzenAuseinandersetzung der Sachlage wurde kaum Gehörgeschenkt, ich war der Attentäter, denn ich hatte denJungen gezüchtigt. Was sollte ich machen, alleindem Hauten gegenüber, ich brach mir energisch Hahnund fuhr zu der nahe gelegenen Polizeistation. Dortlegte ich dem dienstthuenden .Beamten die Atlaireauseinander und beschwerte mich über das ungehörige.Ge hall reu des Pöbels. Der betreffende Beamte, einvernünftiger Mann, gab mir in allen 'Peilen rechtund bedauerte, dass ich den Bengel nicht mit einernoch mehr empfindlichen Züchtigung bestraft hatte.Dem Pöbel gegenüber, bemerkte er, ist der Radfahrerunter solchen Umständen rechtlos und es ist dasBeste, wenn er möglichst schnell mit heiler flautdavon zu kommen sucht.
Sie sind traurig, diese Verhältnisse, für die manin Radtährerkreisen fast jeden 'Pag neue Belegefindet. Der .Radler ist fast rechtlos im Recht.sstaa.te,in den meisten Fällen auch der Polizei und denGerichten gegenüber. Ihn trifft die Schuld eo ipso,wenn er auch noch so unschuldig ist. Warum radelter auch und geht nicht zu Fass wie andere, wiegewöhnliche Sterbliche! Gegen manche Vorurteile hatder noch junge Radsport anzukämpfeu. auf manchesunliebsame Rencontre mit dem Publikum muss derRadler sich gefasst machen und es wird wold nochlange dauern, bis hierfür höheren ()rts Remedur ge-schaffen sein wird. Viele sogenannte „wilde Fahrer“und „Sonntagsreiter“ schaden ja unserer Sache durchungebührliches Auftreten und durch Rücksichtslosigkeitden Passgängern gegenüber ungemein, und gegendiese sollten die Clubs, wie es in manchen Städtender Fall ist, energisch vorgehen und dieselben eventuell