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Fingerzeige auf dem Gebiete der kirchlichen Kunst
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cs ihnen so absonderlich bequem mache; sic scheuen die kleinen Unbequem-lichkeiten einer Wanderung nicht, um von Kirche zu Kirche die Merkwür-digkeiten in Augenschein zu nehmen und finden reichlichen Ersatz darin, daßsie letzteres in Ruhe und Sammlung thun können, wie es die Bedeutungder Sache erheischt. Kommt es doch überhaupt bei weitem mehr daraufan, daß man recht sieht, als daß man viel sieht. Nur Eine Rücksichtkann zu Gunsten von Ausstellungen der fraglichen Art geltend gemachtwerden, die Rücksicht auf das allscitige Bekanntwerdcn der im Lande zer-strcueten Kunstschätze; allein dieselbe wiegt keinesfalls die Gegcngründc auf.Ucberdies läßt sich aber auch dieser Zweck ebenso gut, wenn nicht besser,durch Veranstaltungen anderer Art erreichen. Ich denke dabei insbesonderean die Vereine für kirchliche Kunst, zu deren Besprechung nunmehrübcrgegangcn werden soll.

Es ist mit dem Vercinswcsen vielfach Mißbrauch getrieben worden;man glaubte darin eine Panacce für alle Schäden zu haben und allesWünschcnswcrthe damit zu Stande bringen zu können. Nicht blos hatman sich hierin stark getäuscht, sondern die Sache hat sogar ihre höchstbedenkliche Kehrseite, vor der man nicht genug auf der Hut sein kann. Eswürde zu weit abführcn, wollte ich hier näher im Allgemeinen auf die,übrigens recht interessante und wichtige Materie cingehen; ich werde michdaher darauf beschränken, das Vcreinswesen und seine Aufgabe innerhalbder Schranken zu beleuchten, in welcher sich gegenwärtige Schrift überhauptbewegt, also auch z. B. die profane Kunst gänzlich außer Betracht lassen.Was einem Vereine für christliche Kunst vor allem noch thut, ist die Sta-bilität. Die oberste Leitung muß in festen Händen liegen, oder, wenninan lieber so will, möglichst von Einem Haupte ausgehen; es darf daherso wenig wie möglich dem Zufall der Wahlen von unten nach oben anheimgegeben werden. Vielmehr scheint cs mir das Beste, den ganzen Organis-mus um eine bleibende Autorität zu concentriren, was in unserem Falleselbstredend der Bischof der betreffenden Diöcese sein würde.

Von ihm würden cbenwohl die Ernennungen zu den betreffendenFunctionen auszugehcn haben, im Verfolge etwa, wenn das leitende Col-legium einmal constituirt ist, auf Grund von Präsentationen desselben.Alles Wählen durch Generalversammlungen ist mehr oder weniger dem Zu-fälle unterworfen und bietet keine Gewähr für das Vertrauen des Bischofs,welches die Grundbedingung der gedeihlichen Wirksamkeit des Vereins ist.Vor Allem bedarf Letzterer der Autorität, und zwar einer Autorität, wie er sichdieselbe, wenigstens den Hauptpersonen, den Pfarrern, gegenüber nie selbst wirdgeben können, auch wenn etwa der Bischof im Allgemeinen dem Vereine seineBilligung crthcilt, vielleicht selbst eine Art von Protektorat übernehmen sollte.