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Fingerzeige auf dem Gebiete der kirchlichen Kunst
Entstehung
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Statue, oder gar als ein lebendiger Mensch und anderseits die aufge-blasene Bornirthcit der Modcrnisten, welche auf Grund ihrer Gyps- undNaturstudien vermeinen, jenen Alten das Pensum corrigircn zu könnenund stets den Refrain im Munde führen:Ja, hätten die Alten das Allesso gewußt und gekonnt, wie wir cs wissen und können, sic würden gradeso (natürlich nur die Bescheidensten lassen sich in dieser Art vernehmen)gebaut, gemalt und gemeißelt haben." Armes Pygmäcngeschlecht!

Selbst die kirchlichen Siegel, welche Jahrhunderte hindurch, unter sym-bolischer Hinweisung auf den heiligen Namen unseres Erlösers, die be-deutungsrciche Form der Fischblase (vesioa gisois) oder, wenn man so will,des Fisches gezeigt hatten, vermochten dem Einflüsse der Antike gegenübernicht Stand zu halten und schlossen sich in serviler Nachahmung der Formder klassischen Medaillen an, freilich ohne zu der diesen letzteren cigcnthüm-lichcn künstlerischen Vollendung, auch nur entfernt, zu gelangen. Die so gutwie verlorene Stcmpclschncidekunst wird sich eben so, wie fast alle übrigenKunstzwcigc nur durch ein Untertauchcn in den christlichen Geist des Mit-telalters wieder verjüngen können.

Ich komme nunmehr zu dem wechselnden Bestände der Samm-lung. Derselbe wird erstlich alles Dasjenige befassen, was an sich nochzum Gebrauche geeignet ist, zur Zeit aber keine Bestimmung hat, weil csder ursprünglichen in irgend einer Weise entfremdet worden ist. Wie ge-recht in jeder Hinsicht auch die Erwerbung von Seiten der Sammlung seinmag, der höhere Zweck darf, meines Erachtens, nicht aus dem Auge ver-loren werden. Die obere kirchliche Behörde würde vielmehr darüber zubefinden haben, unter welchen Modalitäten der Gegenstand zurückgcgcbcnoder anderweit verwendet werden solle, sobald er dem künstlerischen Zweckeder Sammlung insoweit gedient hat, daß Abbildungen oder Abdrücke davonangcfertigt worden sind Alles natürlich unter der Voraussetzung, daßer Cultus-Zwecken, im weiteren Sinne des Wortes, gedient hatte.

Weiter läßt sich der in Rede stehende Bestand zweckmäßig dadurchmehren, daß die der Reparatur bedürftigen Kunstgcgcnstände,vor und nach derselben, eine Zeitlang im Locale der Samm-lung ausgestellt werden. Bei Gcräthschaften nicht minder als beiArchitekturen ist das Restaurircn und Flicken in den meisten Fällen einehöchst gefährliche Sache,-und sollte damit, wie bereits oben des Weiterenausgcführt ward, nicht ohne den vorherigen Bcirath sachverständiger Per-sonen vorgcgangcn werden, wozu jene Aufstellung die passendste Gelegen-heit bieten würde. Zugleich gewährte dieselbe am besten die Möglichkeiteiner Controle über den Ausfall der Hcrstellungsarbeit, zumal wenn eineabermalige Ausstellung nach Vollendung der Arbeit stattfindet. Und wahr-