426 Geschichte der Keeuzzüge. Buch Vlll. Kap. Xlll.
pflegte seiu Mihmandar oder Ne i sein arschall zu sagen: „Heuteist der Sultan in Aegypten, morgen in Arabien, übermorgen inSyrien und in vier Tagen z» Hasel'." So wie Bibars ein eifri-ger Anhänger der rechtgläubigen Lehre des Islams war unddaher auch gern die Unterweisung gelehrter Fakirs vernahm'^),so hielt er auch mit großer Streike auf die von dem ProphetenMohammed gebotene Reinheit der Sitten; gegen die Aus-schweifungen der Sinnlichkeit erließ er nachdrückliche Gesetzeund strafte die Uebertrcter dieser Gesetze ohne alle Rücksichtund Schonung. Da in Aegypten der Genuß des Weins, wel-chen italienische Kaufleute lieferten, sehr gewöhnlich gewor-den war, so ließ der Sultan von den Kanzeln aller Moscheenseines Reichs nach den gewöhnlichen Gebeten einen Befehlverkündigen, durch welchen er den Genuß des Weins unter-sagte, diejenigen, welche Trauben keltern würden, mit derTodesstrafe bedrohte und vcrordncte, daß alle Wcinvorräthein den Straßen ansgegosscn werden sollten. Bibars selbsttrank niemals Wein, er liebte dagegen leidenschaftlich dastatarische Getränk Kumis, welches ans geronnener Stuten-milch bereitet wurde"). Auch in seinem übrigen Lebens-
crwähnt dieser beständigen Nellen desSultans Bibars, indem er behaup-tet, dag ihn die Furcht wegen Nach-stellungen wider sein Leben dazu ge-trieben Habs. Daher ssy er auchimmer nur in sehr kleiner Beglei-tung und verkleidet gereist und habeJeden, welcher stch merken lieg, dager ihn erkannte, mit dem Tods be-straft. Auch die Pilgerfahrt nachMekka habe er in grösitcr Heimlichkeitunternommen und einem Emir, wel-cher in das Eeheimnig des Sultanseindrang und sich zur Begleitung an-trug, auf dem Meidan die Zungeauüschneiden lassen. Keiner wage
daher nur zu frage», wo der Sul-tan scy.
12 ) lioiirauss x. 5Z5. Ouii. 1'rixol.x. 434.
iz) Ebn Ferath bcn Neinaud i>. 535— 537 . Das von Ebn Ferath mit demNamen Lninls bczcichncte Getränkwird closmos von Nubruguiscii. 4 — 6) genannt, welcher die Zu-bereitung desselben beschreibt. DasVerbot des Weins wurde im Jahrsd. H. ü?o f vom 8- August 1271 bis-7. Jul. 1272) bekannt gemacht. Bisdahin hatte der Pacht der Abgabevom Weine, welcher zu Kahirah er-hoben wurde, jährlich Lausend Du»