Entlassung bcc Pilgcr ans dcc Gefangenschaft. 249
die Saracenen in eiliger Flucht?") bis auf zwei) oder drcy,welche noch bcy dem Könige blieben, und Ludwig bestiegmit seinem Bruder, dem Grafen Carl von Anjou, ohne Hin-derlich jene genuesische Galce vermittelst eines Brettes, wel-ches von derselben an das Ufer gelegt wurde.
Nachdem der König Ludwig, sein Bruder, der Grafvon Anjou, und sämmtliche Barone die Freyheit erhaltenhatten, so blieb nur noch der Graf Alfons von Poitiers alsGeisel für das vertragsmäßige Lösegeld in der Haft derSaracenen 2°). Schon am andern Morgen erklärten die?-MaiGrafen von Flandern und Soissons und mehrere andereBarone dem Könige ihre Absicht, das Land, in welchem sieso schwere Leiden ertragen hatten, unverzüglich zu verlassenund nach Frankreich zurnckzukehren; und als der König siebat, doch noch so lange zu verweilen, bis der Graf vonPoitiers ausgelöst seyn wurde, so gaben sie zur Antwort,daß ihre Abfahrt nicht verschoben werden könnte, weil ihreGaleen schon scgelferlig wären; und sie nahmen mit sichauch den kranken Grafen Peter von Bretagne, welcher abersein Vaterland nicht wieder sah, sondern nach drey Wochenauf der Meerfahrt siarb b'). Der König aber war festentschlossen, so lange in Aegypten zu bleiben, bis auch der
79) II lollvlrercur eil suite .russivommo Verdis (vrcvis). loiuvilleI>. 8 ".
82) Nach der oft angeführten Ballsdes Papstes Bonifaz vm. (p. 489)gaben die Saracenen dem KönigeLudwig die Wahl, für eine» Tüeildes Lösegeldes (pro gnaci-in, z-erlezuetü recicmptiouis, d. t. für dieHälfte, welche noch in Aegypten ent-richtet werden sollte) entweder selbstin der Gefangenschaft als Geisel zubleiben, oder die Pilger als Geisel zu-
rückzulassen. Der König war sogleichcnlschlosscn, selbst als Geisel zurück-zubleibcn, obgleich die Grafen vollAnjou und Poitiers und andere edleMänner durch ibrcn Widerspruch unddurch ihre Bitten den König dahinzu bewegen suchten, dag er zuerst fürseine eigene Freyheit sorgen möchte.Endlich wurde die Uebereinkunft ge-troffen, dass der Graf von PoitiersalS Geisel zurückblcibcn sollte.
gl) loiuville x. gz, Hüll» lioui-Llvil VIII. I. L.