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7,1 (1832) Die Kreuzzuege des Königs Ludwig des Heiligen und der Verlust d. heiligen Landes
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Unterhandlungen der Emire mit den Kreuzfahrern. 241

unter großen Beschwerden und ängstlichen Besorgnissen in 2 -^r.ihrem engen Gefängnisse zugebracht hatten, aus demselbenhcrvorgeholt und aufgefordert, sich zu den Emiren zu bege-ben und von denselben die Bedingungen ihrer Freylassungzu vernehmen, indem ihnen gesagt wurde, daß sie dem Todedes Sultans ihre Rettung verdankten, weil Turanschah dieAbsicht gehabt hatte, ihnen allen die Köpfe abzuschlagen.Hierauf begaben sich die Grafen Wilhelm von Flandernund Johann von Svissons, die beyden Bruder Jbelin und- einige andere, welche sich kräftig genug fühlten, an den be-stimmten Ort; der Graf von Bretagne aber, der CvnnetableJmbcrt von Beaujeu und der Seneschall von Joinvilke,welche krank waren, blieben auf dem Schiffe^).

Der neue Vertrag kam ohne Schwierigkeit nach weni-gen Unterredungen zu Stande, weil die Emire die von demSultan Turanschah genehmigten Bedingungen vorteilhaftgenug fanden, und sie bewilligten sogar dem Könige Ludwighinsichtlich der Zahlung des Lvsegeldes einige Erleichterung;denn es wurde festgesetzt, daß der König die viermal hundertTaufend Livres, mir welchen er seine Barone und die übri-gen noch vorhandenen Gefangenen anSzulöse» hatte, in zweyFristen, die eine Halste, bevor er Aegypten verließe, unddie andere nach seiner Ankunft in Ptolemais bezahlen sollte.

Alle übrigen Bedingungen des vorigen Vertrags wurden be-stätigt "). Dagegen fand die Form der Eidesleistung er-

Zg) soiirvillo x. 76.

60) loixviNo a. a. O. Makrisi bc»Ncinaud x. 475 . Vgl. Lpistoia z,Im-lovioi 4Z0, Nach Vem Berichtedes Saadcddin (bei) Ncinaud a. a. Q.)wurden von den Emiren zuerst 800.000Goldstücke nl!i Lösegeld mit Inbegriffder Entschädigung für die von denVII. Band.

Franken zu Damictte erbeuteten Vor-rätüe gefordert; als cs steh aber fand,dag diese Worräths nicht aufgezchrt,sondern noch vorhanden waren, sowurde jene Summe auf die Hälfteherabgesetzt. Saadeddin scheint je-doch das Zugeständnijj von zwev Ter-minzahlungen als Herabsetzung deS

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