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7,1 (1832) Die Kreuzzuege des Königs Ludwig des Heiligen und der Verlust d. heiligen Landes
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wohl die Mäßigung des Sultans Turanschah Anerkennung.Auch die einzelnen Bedingungen, durch welche die Vollzie-hung dieses Vertrages geordnet wurde, waren höchst billig.Die Dauer des Waffenstillstandes, in welchem auch die Lan-der und Herrschaften der Christen in Syrien begriffen seynsollten, wurde auf zehn Jahre bestimmt. Das festgesetzteLösegeld wurde zugleich als Vergütung angesehen für denSchaden, welchen die Kreuzfahrer dem Sultan durch ihrenEinbruch in Aegypten zugefügt hatten. Die Gefangenen,welche seit dem Frieden des Kaisers Friedrich mit dem Sul-tan Kamel in Sklaverey gerathen waren, sollten von Seitender Christen sowohl, als der Saracenen in Freyheit gesetztwerden. Die Güter und Kriegsgerathschaften, welche dieKreuzfahrer in Damiette nach der Uebergabe der Stadt zu-rücklassen würden, nahm der Sultan so lange in seinenSchutz, bis die Gelegenheit sich darbieten würde, dieselbennach dem Lande der Christen zu bringen. Eben so gewahrteTuranschah den kranken Christen und denen, welche wegendes Verkaufs ihrer Besitzungen zu Damiette Zurückbleibenwürden, seinen Schutz, und die Freyheit, ohne alles Hinder-niß zu Lande oder zu Wasser Aegypten zu verlassen, sobaldsie es wünschten. Endlich machte der Sultan sich verbind-lich, alle diejenigen, welche zu Lande nach Syrien sich be-geben würden, mit sicherm Geleite bis zur Grauze seinesReiches zu versehen ^).

Der päpstliche Legat Odo, der Herzog von Burgundund die übrigen in Damiette zurückgebliebenen Pilger waren

Registern »er Rechnungskammer zuParis findet sich folgende Angabe:Nestemxrio äicti Ssiicti (I^ustovioi teoäeiu sieno (i2Zi> 167, io» Nbr.rg soUä. 8 fieuar. lruron.

16) Lxistola 8. I-uäoviai x. Hzo.Vgl, Victor Lira». <io vit» 8, Lu-Suvioi be» NalnalduS ecclcs.sfi ». iLZo. tz. g.