Gefangenschaft des Königs Ludwig. 199
gedacht werden konnte, kam Philipp von Montfort, meldetedem Könige, daß ihm unter den Saracenen der Emir, mitwelchem er nicht lange zuvor um Frieden unterhandelthätte *°2), hemerklich geworden sey, und bat um die Be»vollmächtigung, mit demselben unter so leidlichen Bedingun-gen, als möglich seyn würde, einen Vertrag zu schließen.Als Ludwig diese Bevollmächtigung gewahrt hatte, ss begabsich Philipp von Montfort zu dem Emir und fand sogünstige Aufnahme, daß der Emir"°) einen Ring von sei-nem Finger zog und denselben dem fränkischen Ritter über,gab, zum Zeichen, daß er geneigt wäre, zu einem Vertragedie Hand zu bieten. In diesem Augenblicke rief ein ver-rätherischer Serjant, mit Namen Marcel, zu den Rittern,welche den Kampf noch fortsetzten: „Edle Ritter, ergebteuch, also befiehlt der König, und rettet das Leben euresHerrn;" und die Ritter, in der Meinung, daß solches derWille des Königs wäre, übergaben ihre Schwerter den Sa-racenen *"). Als der saracenische Emir sah, daß die Chri-sten als Gefangene hinweggeführt wurden: so sprach er zu
IOY) Also der Emir Zeineddin. Dgl.oben S- iy 4 > Anm. yg.
no) I.o garrariii, setzt Joinvillehinzu ( 1>. 67), svoit osröe 1,1 ron-sillo (seinen Turban) äo sn roste.
m) loinville a. a. O. ,,Ungefährfünf bundcrt der tapfersten Fran-ken," sagt Abulmahasen (ReinaufiLxrrairs I. o.), „ versammelten sichum ihren Köniz; als sie aber nichtim Stande waren. Widerstand zuleisten, so ergaben sie sich unter Be-dingungen (ä comxosilioir) dem Eu-nuchen Dschemaleddin, welcher sienach Mansurah führte." Nach Ma-krisi (Lsräonne Lxtraits x. Z4r) undAbulfeda ergab sich auch der König
demselben Eunuchen DschemaleddinMuhsun (Mobassen) essalihi. Nachdem von Cardonne mitgethsilten Aus-zugs aus Abulmahasen lx. S 48 ) liegder König Ludwig den Eunuchen Ra-schid iund Den Emir ScifeLdin Alka-nieri rufen und ergab sich ihnen uirterder Bedingung, dag ihm daS Lebengelassen würde. Auch Abulfeda unddas Siegesschreiben des Sultans Tu-ranschah lbe» Neinaud x. 46s) redenvon einem Vertrage, durch welchender König von Frankreich und seineRitter Sicherheit des Lebens sich be-dangen ; in den abendländischen Nach-richten aber findet sich keine Erwäh-nung eines solchen Vertrages.