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7,1 (1832) Die Kreuzzuege des Königs Ludwig des Heiligen und der Verlust d. heiligen Landes
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62 Geschichte der Kreuzzüge. Buch VIII. Kap. II.

2^«. welche an Roche le Gluy vorbei) nach Marseille führte,Pilger und Kaufleute zu berauben. Ludwig eroberte undschleifte diese Burg und gab sie nicht eher dem Ritter Ro-bert zurück, als nachdem dieser unter gebührender Gewähr-leistung angelobt hatte, in Zukunft aller Erpressungen undPlünderungen sich zu enthalten Hierauf fügten die

Bürger von Avignon, welche von den Franzosen, als derKctzerep der Albigenser zugethan, mit Verachtung behandeltwurden, dem Pilgerheere mancherlei) Ungemach zu; selbstder edle Graf von St. Paul und Blois, Hugo von Cha-tillon, wurde zu großem Schaden der Kreuzfahrt durch denSteinwurf einer Kriegsmaschine getödtet, welche von denMauern der Stadt Avignon gegen die Kreuzfahrer war ge-richtet worden, worauf sein Gefolge von fünfzig auserle-senen Rittern sich zerstreute Auch die Bürger von

Marseille übten Feindseligkeiten wider die Pilger; Ludwigaber enthielt sich der Rache und gab denen, welche ihn auf-forderten, solchen Frevel zu strafen und bey dieser Gelegen-heit an dem ketzerischen Volke von Avignon die ruchloseVergiftung seines Vaters zu rachen, zur Antwort:,, ich binnicht ansgezogen, um Beleidigungen meines Vaters odermeiner Mutter oder meiner selbst zu rächen, sondern umfür den Heiland zu streiten; fern sey es von mir, die Tückedes Satanas, welcher unserm heiligen Werke Hindernisse inden Weg legt, zu fördern." Noch betrübender für Ludwigals jene Widerwärtigkeiten war es, daß mehr als Tausend

Zv) 6ni1. de 1. 6. loinvillü

I>. 27. In der Chronik des Wilhelmvon Puh c^v I>oäio, in Ouolce-Ii>!Scrigtor. icr. 6>WI. - 0 . V. ^>. 700)wird der Herr dieser Burg ilogc-lins ste Llorcgio genannt. Ioinville,welcher etwas später seine Reise an-

trat, fand das Schloß Roche de Sluyschon zerstört. Wgl. Anm. 36. Wel-che Barg unter den an der Rhonegelegenen und Noolres genanntenBurgen damit gemeint sc», läßt sichnicht mit Sicherheit angcbcn.

31) S. unien Kap. 3. Anm. 11.