508 Frankreich und England in den beiden nächsten Jahrhunderten
hatte ihn in den Stand gesetzt, mit blutiger Strenge zu strafen. Warauch für den Augenblick das Volk, das in den Städten die Demokratieausgebildet hatte und dem Adel in den Städten und auf dem Landefeindlich gegenüberstand, niedergeworfen, so bot doch die vorhandeneSpannung für England die Aussicht, an demselben einen Bundesgenossengegen Philipp, den Beschützer des Grafen, zu gewinnen. Philipp ver-trat durch seine ganze Lebensweise das Ritterthum der damaligen Zeit.Sein Hof war ein Sammelplatz des Adels und zog durch glänzendeFeste, für welche die königlichen Einkünfte verschwendet wurden, Freundedes ritterlichen Wesens aus der Nähe und Ferne an, wie sich dennKönig Johann von Böhmen häufig dort aufhielt. In seinem auf dieAcußerlichkeiten des Nitterthums gerichteten Sinne faßte er sogar denEntschluß, einen Kreuzzug zu unternehmen, und Papst Johann XXII.mußte zu diesem Zwecke nicht allein das Kreuz predigen lassen, sondernauch die Bestreitung der Kosten aus Gütern der Kirche versprechen.
7. Doch an der Ausführung hinderte der Krieg mit England.Zunächst wurde die Spannung durch einen Streit über die Grafschaft Ar-tois und durch die Verhältnisse Schottlands gesteigert. Robert, ein Urenkelvon Ludwigs des Heiligen Bruder, Robert von Artois, trachtete ver-geblich nach dem Besitze der Grafschaft, welche durch Verheirathung vonseines Vaters älterer Schwester mit Otto IV., dem Herrn der burgun-dischen Freigrafschaft, an diesen übergcgangen war, um mit jener Graf-schaft an König Philipp V. und dann an Ludwig II. von Flandernüberzugehen. Ein Grundsatz der Erbfolge, durch welchen Philipp aufden Thron gelangt war, sollte also hier nicht angewendet werden. Feind-schaft gegen den König trieb Robert nach England. Dem dortigenKönige stellte er vor, wie demselben die Krone von Frankreich gebühre,und forderte ihn zur Wahrung seines Rechtes auf. In der That hatteEduard nach dem Verfahren, unter welchem Robert gelitten, als Sohneiner Tochter Philipps IV. nähere Ansprüche an Frankreich als dessenNeffe Philipp VI. Eduard hatte auch schon bei dem Aussterben dergeraden kapetingischen Linie sich dieses Recht zugeschrieben und gegendie Anwendung des salischen Gesetzes eingewendet, wenn auch eine Frauvon der Erbfolge ausgeschlossen sei, gelte nicht dasselbe für ihre männ-lichen Nachkommen. Doch hatte er selbst Philipp VI. schon anerkannt.Jetzt aber kam zu Roberts Aufreizungen und dem Unwillen, den dessenAufnahme dem Könige von Frankreich einflößte, noch hinzu, daß dieserin die schottischen Verhältnisse eingriff. Dem im Jahre 1327 gestor-benen Robert Bruce war dessen Sohn David gefolgt. Schon aberhatte Eduard den Sohn des Johann Balliol, Eduard Balliol, entgegen-gestellt, dem Philipp entgegenwirkte, indem er David Bruce mit Geldund Truppen unterstützte. Die Bemühungen des Papstes Benedikt XII.