506 Frankreich und England in den beiden nächsten Jahrhunderten
Flandern starb, nahm sein Bruder Philipp V. die Herrschaft in Besitz,da ein nachgeborner Sohn Ludwigs nach wenigen Tagen starb und derneue Herrscher ungeachtet mehrfachen Widerspruches einen Grundsatz,den das salische Gesetzbuch für das Privatrecht aufstcllt, daß Landbesitznicht auf Töchter übergehe, auch für die Thronfolge gegen bisherigenGebrauch anderer Länder zur Geltung brachte. Ludwigs Tochter Jo-hanna, vom Throne Frankreichs, für den die Frage sich jetzt zum erstenMale ergeben hatte, ausgeschlossen, konnte von dem Throne Navarra's,auf welchem weibliche Erbfolge schon gegolten hatte, nicht ausgeschlossenwerden. Sie wurde jedoch bis zu ihrer Mündigkeit unter königlicheVormundschaft gestellt und um die Champagne, welche das Stammlandder ihrer Familie angehörigen Könige von Navarra gewesen war, verkürzt.Nach dem Grundsätze, dem Philipp seine Herrschaft verdankte, folgte ihmim Jahre 1322 der dritte Bruder Karl IV., den der Papst Johann XXlI.auch auf den deutschen Thron zu bringen bemüht war. Mit diesemerlosch im Jahre 1328 der Mannsstamm der Kapctingcr in geraderLinie, und nach dem Willen der französischen Stände bestieg der SohnKarls von Valois, Philipp VI., den Thron, der Begründer der jüngerenkapctingischen oder der valois'schen Linie, während Johanna nun mit ihremGemahl, dem Grafen Philipp von Evreur, in den Besitz ihres König-reiches Navarra kam, ohne die für die Krone eingezogene Champagnewiederzuerhalten. Unter der Negierung des ersten Königs aus demHause Valois (1328—1350) beginnt eine neue Reihe von Kriegenmit England, welche mehr als ein Jahrhundert lang dauern und unun-terbrochener und heftiger als die bisherigen geführt werden. Englandist der angreifende Theil, und die Veranlassung ist der Anspruch seinesKönigs auf die französische Krone. In England hatte Eduards I. SohnEduard II. (1307—1327) sich in die Herrschaft eines Günstlings, derihn seinem Berufe entfremdete, begeben und den Krieg gegen Schottland,an dem seinem Vater so viel gelegen hatte, nicht fortgesetzt. Zu derUnzufriedenheit, welche des Vaters Geldforderungen erregt hatten, ge-sellte sich durch die schlechte Regierung des Sohnes auch die über Unord-nung in der Verwaltung, ohne daß der König durch kriegerischen Sinndem Volke Achtung abgenöthigt oder Furcht cingeflößt hätte. Unterdiesen Umständen gelangte das Parlament, in dem jetzt regelmäßig dieAbgeordneten des Bürgerstandeö erschienen, zu immer größerer Gewalt,und im Jahre 1310 erhielt ein Ausschuß der zu demselben gehörigenGroßen, der Peers, den Auftrag, am Hofe und in der Negierung Ord-nung herzustellen. Der Bruch ward so groß, daß Eduard den verhaßtenGünstling verbannen mußte und derselbe, als er zurückzukchrcn wagte,durch des Königs Vetter, den Grafen von Lancaster, der das Hauptder Unzufriedenen war, gefangen genommen und hingerichtet ward.