nach dem Ende der Kreuzzüge.
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51. Wie für die Staatsverhältnisse Italiens, so blieb auch deru Kirche gegenüber die Kaiserkrönung wirkungslos. Pius II. hatte eineVersammlung der europäischen Fürsten im Jahre 1459 nach Mantua aus-geschrieben, um Vorkehrungen gegen die Türken zu berathen. Der Kaisererschien hier nicht einmal. Als nach langem Warten einige FürstenItaliens selbst, für einige Fürsten anderer Länder Abgeordnete einge-troffen waren, und man Kriegsrüstungen Verabredet hatte, ward derKaiser zum Leiter der Unternehmungen ernannt. Aber dieser wurdedadurch so wenig zur Thätigkeit angeregt, als die andern Verabredungen^ gehörige Folge hatten. Der Papst versuchte den siegreichen Sultan
durch ausführliches Schreiben für das Christenthum zu gewinnen und! stellte ihm vor, wie er durch Annahme des Christenthums als ein be-
rechtigtes Glied in das christliche Staatenspstem eintreten könne. Dadieses Mittel sich als erfolglos erwies, wollte er selbst sich an die Spitze^ eines Zuges gegen die Türken stellen, um die christlichen Fürsten zu
H beschämen oder zur Nacheiferung anzuregen. Er starb aber im Jahre 1464
s in Ancona, wo er die venetianische Flotte erwartete. Ebenso wenig
^ hatte fürder das Papstthum an dem Kaiserthum eine Hülfe zur Wieder-
gewinnung der Stellung, aus der eö verdrängt worden war. Die nochnicht verhallten Kundgebungen eines Verlangens nach Unabhängigkeitvon dem päpstlichen Stuhle waren nur Zeugnisse für die Lösung desZusammenhanges, der nöthig gewesen wäre, um diejenige Reformation,die dringendes Bedürfniß war, die Reformation in Leben und Haltungdes Klerus, zu beginnen und mittelst einer durch Menschenalter fortge-setzten Thätigkeit durchzuführen. Ein Entwurf, den Nikolaus Cusanusdazu gemacht, führte daher die Sache nicht weiter. Dagegen trat fürPius II. die Notwendigkeit ein, einer der falschen reformatorischens Ansichten entgegenzutreten. Wie er die Ansicht, die ihn selbst einst zu
? einem Wortführer des Baseler Concils gemacht, zurückgenommen hatte,
! verbot er unter Zustimmung der in Mantua versammelten Fürsten und
' Abgeordneten auch die fernere Berufung von päpstlichen Entscheidungen
an ein allgemeines Concil, um der Verwirrung zu wehren, die aus derj Verwerfung des eigentlichen Richters und Anrufung eines nicht vorhan-
l denen entstehen mußte. Freilich versetzte die Herstellung größerer Freiheit
! den päpstlichen Stuhl auch in die Lage, den vielfach erhobenen Be-
schwerden über ungehörige Verwendung von Kirchengut sich zu ver-schließen. Schon der nächste Papst, Paul II., hob eine Wahlcapitulation,die er sich hatte gefallen lassen müssen, wieder auf und entfaltete nichtallein großen Prunk, sondern mißbrauchte seine Würde auch zum Nepo-tismus, zu der Versorgung seiner Verwandten gegen den Vortheil derKirche. Er erscheint zwar noch als Wächter der Kirche, da er denKampf gegen ein mit dem Studium des griechischen und römischen