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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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480 Das römisch-deutsche Reich in den beiden nächsten Jahrhunderten

der Berathungen. Um sich gegen den Papst sicher zu stellen, wieder-holten die wenigen Anwesenden den Constanzer Schluß von der Ober-gewalt des Concils. Dieser Erklärung folgte, da sich die deutschenFürsten, die Herzoge von Mailand, Savopen und Burgund, sowie derHerzog von Bedford als Statthalter des von den Engländern erobertenTheiles von Frankreich, günstig erwiesen, eine Aufforderung an denPapst und die Cardinäle, sich in Basel einzufinden. Man ging so weit,daß man den Versuch machte, durch Ernennung eines Statthalters fürdie Grafschaft Venaissin dem Papste auch die Ausübung seiner welt-lichen Hohcitsrechte zu entziehen. Man war auf dem Wege, die außer-ordentliche Gewalt, die das Concil zu Constanz im Drange außerordent-licher Verhältnisse geübt hatte, zu einer regelmäßigen zu erheben. DerWunsch, die zur obersten Regierung der Kirche gehörigen Einrichtungenzu reformiren, galt als Rechtfertigung für ein Auflchnen gegen dasoberste Ansehn in der Kirche, und bei einem Thcile der Fürsten und ß

Völker fand dieses Auflehnen Beifall, weil man nur auf diesem Wege s!

die wohlklingende Forderung einer Reformation an Haupt und Gliedern k

erfüllt zu sehen hoffte. Wie es in dem Hanptstaate der Christenheit r

schon geschehen, wollte man nun auch in der Kirche die bewegende Kraft ,

nicht mehr von der Mitte aus walten, sondern von körperschaftlicher z

Verbindung ausgehen lassen. Wo sonst die von den Päpsten geleiteten k

Concilien gerichtet, sollte setzt das Concil ohne und gegen den Papst b

entscheiden. So mußte das Papstthum, nachdem es in einem Theil k

seiner Träger Unwürdiges gethan, Ungerechtes erleiden. Als bis zum -

Jahre 1433 die Versammlung zu Basel sich langsam gemehrt, nähertesich der Papst in Uebcreinstimmung mit dein inzwischen zum Kaiser ge-krönten Sigismund dem Concil und machte Anstalten, dasselbe durch seineLegaten leiten zu lassen. Doch das Concil begegnete ihm mit Forde-rungen, die den päpstlichen Stuhl zu völliger Abhängigkeit herabdrücktenund des ihm zustehenden Einflusses beraubten. Man erließ an Eugen s

Vorladungen und bedrohte ihn mit Suspension und Absetzung. Hier- »

durch bewogen, traten der Kaiser, König Karl VII. von Frankreich und i

der Herzog von Burgund für das Recht des Papstes auf, und es kam ^

ein Friede zwischen dem Papste und dem Concil zu Stande. In Folgehiervon war seit dem Jahre 1434 die Zahl der in Basel Versammeltenansehnlicher; allein da man hier zum Frieden nur äußerer Verhältnissewegen die Hand geboten hatte, die feindselige Gesinnung aber gebliebenwar und die neu Ankommenden ebenfalls ergriff, wiederholte sich bald ^das alte Schauspiel, und man erneuerte förmlich den Beschluß von derHoheit des Concils. Diese Vorgänge wurden in der Nähe des Papstesgegen ihn benutzt, indem der Herzog von Mailand und einzelne Dyna-sten und Condottieren unter dem Vorwände, für das Concil zu handeln,