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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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nach dem Ende der Keeuzziigc.

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sich am Kirchenstaate vergriffen, ja ein Aufruhr in Nom Eugenius zurFlucht nach Florenz zwang. Zugleich entzog chm ein Beschluß desConcils einen Theil seiner Einkünfte, während dasselbe Abgaben, die solange einen Beschwerdegrund gebildet hatten, nun zu seinem Unterhalteerheben ließ, nur mit Mühe durch einen päpstlichen Legaten von Feil-bietung eines Ablasses abgehalten wurde und durch Einmischung in denStreit über die sächsische Kurwürde einen Eingriff in innere Angelegen-heiten des Reiches, den Sigismund zurückwies, sich erlaubte. Obgleichmit den Griechen der Papst Unterhandlungen begonnen hatte, knüpfte dasConcil neue an, worauf Eugen, um Verwirrung zu verhüten, ihm überdie durch ihn geschehenen Schritte Nachricht gab. Sowohl diese Ange-legenheit, als der endliche Beginn des eigentlichen Neformationsgeschäf-tes vollendete die neue Spaltung. Die Reformationsbeschlüsse veran-laßten im Jahre 1436 eine Darlegung des Papstes an alle FürstenEuropa's über die falsche Stellung des Concils und über die demokra-tische Gestalt, die dieses angenommen, indem es in irriger Nachahmungeiner in Constanz aus besonderen, jetzt nicht vorhandenen Gründen ge-troffenen Maßregel eine Menge von Privatpersonen zum Stimmrechtzugclassen habe. In der griechischen Angelegenheit verlangte das Concilgegen die mit dem Verlangen der Griechen übereinstimmenden Anord-nungen eine Berathung in Basel selbst oder in Avignon und schickteGesandte nach Constantinopel, um die griechischen Gesandten abzuholen.Da verlegte der Papst im Jahr 1437 das Concil nach Ferrara, wosich auch im folgenden Jahre der oströmische Kaiser Johannes VII. oder,wenn man bloß in der Familie der Paläologen zählt, Johannes V., derSohn Manuels II., mit dem Patriarchen von Constantinopel einfand.Die Versammlung zu Basel verminderte sich um den größten Theil derBischöfe. Die Zurückgebliebenen aber erklärten nun den Papst allergeistlichen und weltlichen Verwaltung enthoben und forderten alle Geistlicheund Fürsten auf, ihm nicht mehr zu gehorchen. England und Castilien,ja des Papstes persönliche Feinde, der Herzog von Mailand und derKönig von Aragonien, mißbilligten dieses Gebühren. Der König vonFrankreich ließ sich, obgleich er dem Papste den Gehorsam nicht auf-kündigte, durch die Vorstellung, daß die Verlegung des Concils die Re-formation vereitle, bestimmen, den Prälaten seines Reiches den Besuchdes Concils von Ferrara zu verbieten. Für Deutschland Über erklärtendie Kurfürsten, die, zur Wahl von Sigismunds Nachfolger versammelt,Gesandte des Papstes wie des Concils empfingen, die Neutralität, undungeachtet beiderseitiger Gesandtschaften auf den beiden NürnbergerReichstagen, rückte die Sache nicht weiter. In Frankreich wurden dieReformationsbeschlüsse mittelst einer pragmatischen Sanktion unter Ver-änderungen angenommen. Gleiches geschah für Deutschland auf einer

Kiesel, Weltgeschichte. II. ZI