468 Das römisch-deutsche Reich in den beiden nächsten Jahrhunderten
außer einer großen Zahl von Prälaten auch andere Geistliche in großerZahl, besonders Lehrer der Theologie von den Universitäten, und eineMenge weltlicher Fürsten und Herren erschienen, die meistens den vierNationen der Deutschen, Italiener, Franzosen und Engländer angehörten.Papst Gregor hatte seinen Stellvertreter daselbst, aber Benedikt hieltsich von aller Theilnahme fern, weshalb auch Spanien nicht vertretenwar. Die erste wichtige Frage betraf das Verhältniß Johanns. DieZweifel, die sich gegen das Concil von Pisa erheben mußten, die unge-eignete Persönlichkeit des Mannes und die Erklärung Gregors, fallsseine beiden Gegner das Gleiche thäten, zurücktreten zu wollen, wecktenden Gedanken an seine Absetzung. Diese Ansicht bildete sich bestimmteraus, seit auch Sigismund in Constanz erschienen war. Zwar hoffteJohann Schutz von der Ueberlegenheit der Zahl, welche auf der Seiteder seiner Partei angehörigen Prälaten aus Italien war. Doch wurdediese Hoffnung dadurch vereitelt, daß beschlossen wurde, in der Fragedes Schisma's, da sie die Lehre nicht betreffe, nicht bloß den Prä-laten, sondern allen zum Concil Eingeladencn Stimmrecht zu gestattenund Alles in vier nach den Nationen gebildeten Abtheilungen in Vor-berathung zu nehmen, so daß die Mehrheit der Nationen die Entschei-dung gäbe. Zwar fanden die Rücksichten, welche dem päpstlichen Primate,abgesehen von der Persönlichkeit seines Trägers, gebühren, gehörigeVertretung, aber die Eigentümlichkeit seines jetzigen Trägers verschaffteeinem Grundsätze Eingang, dessen Befolgung, so unrichtig er auch war,sich als das einzige Mittel erwies, aus der Verwirrung herauszukommen.Ohne zu beachten, daß ein Concil ohne das Oberhaupt der Kirche keinlebendiger Körper sein könne, daß der Primat nicht aus der Kirche her-vorgcgangen sei, sondern auf göttlicher Stiftung beruhe, suchte einePartei, an deren Spitze Gerson, der Kanzler der Pariser Universität,stand, im Widerspruch mit allem bisherigen kirchlichen Verfahren, eineim Staatsleben ausgebildete Ansicht, daß der Wille von Neichsständenüber dem des Königs stehe, auf die kirchlichen Verhältnisse zu über-tragen. Als nun ungeachtet der von Sigismund gegen einen solchenFall getroffenen Vorsichtsmaßregeln Johann im Jahre 1415 mit Hülfedes Herzogs Friedrich nach Schaffhausen entflohen war, und dadurch sowiedurch Abberufung der ihm ergebenen Prälaten, das Concil aufznlösengedachte, kam ein Beschluß zu Stande, daß das Concil durch den Abgangdes Papstes oder die Entfernung von Prälaten nicht aufgehoben sei,auch vor Beseitigung des Schisma's und Beendigung des Reformations-geschäftes nicht aufgehoben werden dürfe, eine Verlegung desselben abernur von ihm selbst angeordnet werden könne. Darauf folgte förmlicheVerkündung eines Schluffes, nach welchem ein ökumenisches Concil überdem Papste stehen sollte. Inzwischen hatten mit Johann die Vorhand-