nach dem Ende der Krcuzzngc.
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wie in der Schweiz und in Friesland, die vereinigten Gemeinden derfürstlichen Gewalt gänzlich widerstrebten, wurden manche Rechte demfür Alle ersprießlichen fürstlichen Ansehen zum Opfer gebracht. Je mehrsich aber auf dem Wege der Gewohnheit eigentliche Herrscherrechte ent-wickelten, trat das Vedürfniß ein, denselben eine Grenze zu ziehen. Zu-nächst trat dies hervor in Bezug auf die für die Vertretung und Ver-theidigung erforderlichen Kosten, welche bei den verwickelteren Verhält-nissen und bei kostspieligerer Hofhaltung und Kriegführung nicht mehraus den Regalien und dem eigenen Grundbesitze der Fürsten bestrittenwerden konnten. Daher wurde die Erhebung von Abgaben an die Zu-stimmung derjenigen, die sie geben sollten, geknüpft, und aus der dazunöthigcn Vertretung der Klassen der Bevölkerung gingen die Landständehervor. Die Landstände waren nun zu einer Gcldhülfe, deren Noth-wendigkeit sie ermessen konnten, um so eher bereit, als durch Verweige-rung die Fürsten zu Verpfändung von Gebietstheilen genöthigt werdenkonnten, wodurch dem davon betroffenen Theile der Bevölkerung derVortheil deS Zusammenhangs mit einem größeren Ganzen verloren gingund oft größere Bedrückung durch einen fremden und bloß einstweiligenHerrn widerfuhr. Doch die Bedingung, sich selbst von dem Bedürfnissezu überzeugen, wurde mehr oder weniger aufrecht erhalten, so daß dieLandstände die Befugniß bekamen, in Kriege, zu welchen die Geldhülfeverlangt war, zu willigen, und bei der Verwendung der erhobenenSteuern mitzuwirken. Die neue Macht, welche auf die den ganzenGebietsverband betreffenden Angelegenheiten neben dem Fürsten Einflußhatte, bewirkte häufig außer der für den Haushalt des Landes heilsamenBeschränkung des Fürsten auch einen Schutz des Gebietes gegen Zer-splitterung.
33. Während das Reich sich so in eine Anzahl von Staaten auf- °löste und Vereinigungen in weiteren und engeren Kreisen eine Sicher-heit, die das Reich als Ganzes nicht mehr gewährte, durch mancherleiVersuche zu begründen strebten, fehlte es auch an der Kraft, das Reichs-gebiet zu erweitern oder nur unversehrt zu erhalten. Das eine trat imNordoften, das Andere im Nordwesten hervor. Die von dein deutschenOrden gemachte Eroberung erweiterte sich im Laufe des Jahrhundertsnoch, indem der Orden durch Kauf im Jahre 1310 von dem AskanierWaldemar die tm Westen der untern Weichsel gelegene, von der MarkBrandenburg abhängig gewordene Landschaft Pomerellen, im Jahre1346 von dem Dänenkönige Waldemar III. Atterdag den dänischenTheil Efthlands und im Jahre 1406 von dem Lützelburger Sigismundden ostwärts der Oder gelegenen Theil der Mark Brandenburg, dieNeumark, erhielt und um diese Zeit auch durch Verpfändung in Besitzder vorher zu Schweden gehörigen Insel Gothland kam. Da mit dem