liach dem Ende der Krcuzzüge.
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vorherrschende Sorge desselben für das Erbland dessen Anwesenheit, sofehlte cs für ein Wandern des Hofes an Veranlassung und bei demSchwinden der Neichseinkünfte auch an Mitteln. Der Mangel anNeichöeinkünften machte es nun aber auch nothwcndig, daß ausschließlichFürsten von ansehnlicher Hausmacht auf den Thron erhoben wurden.Wie diese sich bald dem Reiche entfremdet fühlten und entfremdeten, kamin der Folge bei ihnen, wie bei den größeren Fürsten die Sitte auf,an den Reichstagen nicht mehr persönlich, sondern nur durch Abgeordnetezu erscheinen. Bezeichnet die goldene Bulle in diesem Betracht, da ihrenGrundsätzen alsbald die weiteste Ausdehnung und Anwendung gegebenwurde, einen Wendepunkt in der Geschichte des Reiches, so hatte einzweiter Theil derselben, der auf weniger umfassenden Vorarbeiten beruht,die Bestimmungen über den Landfrieden, sehr geringen Erfolg, da die Wie-derholung früherer einschlägigen Vorschriften dem Fehdcwcsen nicht Ein-halt zu thnn vermochte, und eine Beschränkung desselben nur möglichwar, wo innerhalb geschlossener Territorien die Macht des Landesherrnes unterdrückte oder kleinere Glieder des Reichskörpcrs durch Vereinigungsich wechselseitigen Schutz gewährten. Bezeichnend für die damaligenZustände ist die Bulle auch durch das Schweigen über das Verhältnißder Neichsgcwalt zu der Kirche. Das Mißfallen, das Jnnocenz VI.darüber an den Tag legte, führte den Kaiser, indem er die Spracheder Gegenwehr zu reden suchte, auf Erwähnung des in einem großenTheil des Klerus herrschenden Verderbens, und indem so die Nothwen-digkeit einer Reformation der Sitten des Klerus zur Sprache kam,zeigte sich in der Ferne die Gefahr einer Wiederkehr außerkirchlichenVerfahrens gegen Gebrechen innerhalb der Kirche, eines Verfahrens,das, wie schon mehr als einmal geschehen war, sich zu Angriffen aufdie kirchliche Verfassung und von da weiter zu Angriffen auf die kirch-liche Lehre verirren mußte. Jnnocenz wendete durch seine Erklärungenan den Kaiser die Gefahr ab, und dieser gab den Versuch auf, das zuthnn, was nur die Kirchcngewalt zu thnn befugt und befähigt ist.
20. Von den Streitigkeiten, welche unter Karls Negierung imReiche ausbrachen, waren am folgenreichsten diejenigen, welche die Machtdes wittelsbachischcn Hauses zu Gunsten der Häuser Habsbnrg undLuxemburg schmälerten. Da der einzige Sohn des Wittelsbachers Lud-wig und der Margaretha Maultasch, Meinhard, im Jahre 1363 nachseinem Vater und vor seiner Mutter als Verlobter einer Tochter desHerzogs Albrecht II. von Oestreich gestorben war, trennten sich Ober-baiern und Tirol, indem das erstere an Ludwigs Bruder Stephan über-ging und Tirol an Margaretha znrückfiel. Margaretha vermachte nunTirol den Brüdern von ihres Sohnes Braut, den Herzogen Rudolph IV.,Friedrich III., Albrecht III. und Leopold I!., und ließ sich noch vor ihrem
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