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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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nach dem Ende der Kreuzziigc.

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mit dem Reiche, und es bedurfte, damit es ein Theil des französischenReiches würde, nur einer ausdrücklichen Uebergabe. Nach der Frei-grafschaft, die durch den Tod des Hohenstaufen Otto einen Otto vonMeran als Gemahl von dessen Tochter Beatrix zum Herrn erhaltenund durch dessen Tochter an Hugo von Chalonö gekommen war, streckteschon Philipp IV. die Hand aus, indem er sie durch Vermählung einesseiner Söhne mit der Tochter des jetzigen Inhabers Otto IV., derHugo's Sohn war, an sein Haus zu bringen gedachte. Gegen Savoyenund die Freigrafschaft mußte Rudolph gewaffnet auftreten. Savoyen,das schon sämmtliche Ufer des Genfer-See's besaß, wurde in seinen, Uebergriffen nach Norden zurückgewiesen, und namentlich aus Murtenund Peterlingen verdrängt. In der Freigrafschaft, durch deren Beherr-scher Angriffe der benachbarten Grafen von Mömpelgard und Pfirt aufden Bischof von Basel unterstützt worden waren, nöthigte er durch Be-lagerung der Hauptstadt Besan^on, die vergeblich auf französische Hülfewartete, die Ruhestörer zur Huldigung und zum Empfange der Beleh-nung. Doch der Plan des Königs, das arelatische Königreich unterseinem Sohne Hartmann herzustellen, würde auch, wenn nicht dessenTod ihn vereitelt hätte, unausführbar gewesen sein. Nach den großenVerdiensten, die er als Hersteller des Reiches hatte, konnte Ru-dolph erwarten, daß die Kurfürsten seinen ältesten Sohn seinemWunsche gemäß im Voraus als seinen Nachfolger anerkennen wür-den, wie es bisher keinem der deutschen Könige verweigert wordenwar. Doch der Geist einer neuen Zeit zeigte sich auch darin, daß aufder Versammlung zu Frankfurt die Erfüllung seines Begehrens hinaus-geschoben wurde, und daß man nach seinem im Jahre 1291 zu Germers-heim erfolgten Tode den Herzog Albrecht von Oestreich wirklich umging.Die größere Macht, die der Sohn im Verhältniß zu der ursprünglichenMacht seines Vaters hatte, flößte den Fürsten größere Besorgnisse ein,und die persönlichen Eigenschaften desselben ließen einen rücksichtslosenGebrauch der Macht von ihm befürchten. Auf Betreiben des Erzbischofsvon Mainz wurde zu Frankfurt ein Verwandter desselben gewählt, derdurch die Macht seines Hauses den damaligen Zwecken der Fürsten nichthinderlich werden konnte, aber durch persönliche Eigenschaften der Kronewürdig zu sein schien. Zu den reichsunmittelbaren Gebieten gehörte diezu beiden Seiten der Lahn von Norden gegen Süden zwischen der Pfalzund dem Herzogthum Westphalen, von Osten nach Westen zwischen derLandgrafschaft Hessen und dem Gebiete des Erzbisthnms Trier ausge-breitete Grafschaft Nassau. Die Familie ihrer Grafen hatte sich vorwenigen Jahrzehnten in die Walram'sche und die Ottonische Linie ge-theilt, von denen die erstere den südlich der Lahn, die letztere den nörd-lich derselben gelegenen Theil des Gebietes erhalten hatte. Der Sohn