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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
Entstehung
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Frankreich, England und Spanien im Zeitalter der Krcuzzügc. 395

in Deutschland und Italien die Städte durch ihre fortschreitende Ent-wicklung als selbstständige Staatsgebilde den Zusammenhang des Neichs-körpers durchbrachen, und in England sie sich bei Beschränkung derKönigsgewalt den Großen als Bundesgenossen zur Seite stellten, wurdensie in Frankreich Schauplätze, auf welchen sich die königliche Gewaltdurch stete Anwendung gewohnheitsmäßig befestigte. Das Bestreben,hierbei bestimmten Regeln zu folgen und das Vertrauen auf die Ent-scheidungen zu stärken, zeigt sich in den von Ludwig angeordnetenAufzeichnungen des in einzelnen Landschaften und Städten geltenden Ge-wohnheitsrechtes in Verbindung mit ergänzenden königlichen Verord-nungen. Diese Zusammenstellung, später die Etablissements des heiligenLudwig genannt, bilden, so wenig geordnet sie auch sind und so wenigsich darin römisches Recht und örtliches Herkommen zur Einstimmigkeitverbinden, doch den Anfang einer regelmäßigen Gesetzgebung. DerUmfang des Theiles der Bevölkerung, welchem durch solche Ausbildungdes Staatswesens am meisten gedient war, erweiterte sich durch häufigevon dem christlichen Sinne des Königs geforderte Versetzung von Leib-eigenen in den Stand der Freien, womit sich auf dem Lande der Er-trag des Bodens und in den Städten der Gewerbfleiß steigerte. Deralle Verhältnisse durchdringende ordnende Geist des Königs mußte sichauch auf die kirchlichen Verhältnisse richten, an denen thcils in Folgemangelhafter Amtsführung und Lebensweise von Geistlichen, theils inFolge der außerordentlichen Zeitumstände Vieles zu beklagen war. Eineim Jahre 1268 ausgestellte Urkunde, welche unter dem Namen derpragmatischen Sanction bekannt ist, tritt nicht allein dem eingerissenenVerkauf von geistlichen Beneficien oder Pfründen und der Beschränkungkirchlich feststehender Wahlfreiheit entgegen, sondern sucht auch der unmit-telbaren Verfügung der Päpste über kirchliche Einkünfte und der Er-hebung von kirchlichen Steuern, wovon bei der Noth der Kirche Frank-reich bisher neben England am meisten betroffen worden, zu steuern.

14. Ludwig war seit dem Erlöschen des Kaiserthumö der erste Fürstder Christenheit, wie von seinem Lande durch enge Verbindung mit derKirche und die Wirksamkeit der Universität zu Paris auch der ausge-breitetste geistige Einfluß ausging. Einem Fürsten, der bei einer solchenStellung eine so tiefe Frömmigkeit besaß, war die steigende Bcdrängnißder Christen im Osten eine fortwährende Mahnung zur Abwehr derGefahr. Wie zur Zeit des chowareömischen Einbruches, so erscholl jetztin der Angst vor den Mongolen dringender Hülferuf. Zwar wurden dieMongolen aus Syrien von den Mameluken, die als Moslemen den ungläu-bigen Mongolen gegenüber sogar in Aegypten mit aufgefundenen Spröß-lingen der Abbasiden Versuche zur Herstellung der Kalifenwürde machten,wieder verdrängt, aber die neuen Gebieter Syriens beschleunigten sicht-