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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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376 Frankreich, England und Spanien im Zeitalter der Krcuzziigc.

Kamen so die Städte des Südens ohne Kampf mit den Fürsten dazu,gemeinsame Angelegenheiten unter selbstgewählten Obrigkeiten selbst zuverwalten, so mußte im Norden, wo die Einwanderung der Franken dieVorgefundenen Einrichtungen zerstört hatte, durch gewaltsamen Wider-stand die Befreiung von der Herrschaft der Gebieter der Gegenden, inwelchen die Städte lagen, errungen werden. Der Ursprung der neuenEinrichtung war Vereinigung der Bürger zu gemeinsamer Selbsthülfe.Daran knüpfte sich der Erwerb des Rechtes, einen Theil der Gerichts-barkeit auszuüben und über eigene Angelegenheiten Bestimmungen zutreffen, auch die Herabsetzung der dem Herrn der Landschaft gebührendenLeistungen ans ein bestimmtes Maß. Je bedeutsamer diese Einrichtungenoder Communen wurden, desto leichter gelang es, auch auf dem Wegeder Unterhandlung Zugeständnisse zu erhalten. So sicherten sich dieStädte den Genuß der Früchte ihres Fleißes und befestigten das Be-gonnene durch schriftliche Aufzeichnung der gewohnheitsmäßig ausgebil-deten Rechte oder Coutümes. Im Laufe der Zeit fanden die Anfangsbeeinträchtigten Herren die Neuerung mit ihren eignen Verhältnissen ineiniger Uebereinstimmung, indem ihre eigenen Bedürfnisse, wie es imSüden bei der Pracht der Höfe in hohem Grade der Fall war, sie aufdie Ergebnisse bürgerlicher Thätigkeit hinwiesen, die ohne die neue Ein-richtung sich nicht entfaltet hätte. Diese seit Ludwig VI. vor sich gehendegeräuschlose Umwälzung konnte an das Königthum eine doppelte For-derung stellen. An der Spitze des Lehenwesens stehend, konnte derKönig sich verpflichtet glauben, die lehenmäßigen Rechte seiner Vasallenzu schützen. Doch diese Rücksicht ward überwogen durch die andere,wonach in Förderung jener neuen Staatsgebilde, welche gerade der auchden König hemmenden Willkühr der Vasallen entgegenwirkte, ein Mittelzur Erhebung des Königthums und zur Begründung eines glücklicherenZustandes gegeben war. So gingen die Vortheile des Königs, derGeistlichkeit und des entstehenden Bürgerthums Hand in Hand, und wieder König die Bischöfe zu Bildung von Communen aufforderte, wurdendie Bürger in Kriegen, die der König führte, von der Geistlichkeit an-gewiesen, ihm Zuzug zu leisten.

5. Indem Ludwig VII. durch seine Gemahlin Aquitanien undGascogne besaß, standen ihm aus diesen unmittelbaren BesitzungenMittel zu Gebote, durch die er seinem Walten im Norden größerenNachdruck geben konnte. Ein Streit, der über Besetzung des erzbischöf-lichen Stuhles von Bourges ausbrach, zog ihm zwar von Seiten desPapstes Jnnocenz II. das Interdikt zu, doch kam, als auf dem päpst-lichen Stuhle Cölestin II. gefolgt war, auf des heiligen Bernhard Be-mühen eine Aussöhnung zu Stande, indem der König den Ernanntendes Papstes anerkannte. Das lange verfolgte Ziel einer Trennung der