Z64 Das römisch-deutsche Reich im Zeitalter der Krcuzziige.
Truchsessen, des Marschalls und des Kämmerers knüpften. Diesen ge-schlossenen Kreis bildeten die drei rheinischen Erzbischöfe, von denen derMainzische für das deutsche, der Kölnische für das italische, der Trierischefür das arelatische Reich die Kanzlerwürde besaß, der König vonBöhmen als Erzschenk, der Herzog von Baiern als Erbe des pfälzischenErzlrnchsessenamtcs, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall und derMarkgraf von Brandenburg als Erzkämmerer. Der König von Böh-men hatte erst zur Zeit Heinrichs des Stolzen, der als Inhaber vonzwei Herzogthümern zwei Erzämter zu bekleiden gehabt hätte, dasSchenkenamt von Baiern überkommen und war so, obgleich Fürst einesNebenlandes, in den engern Rath deutscher Fürsten eingetreten, in demer noch dazu der Königswürde halber eine hervorragende Stelle cin-nahm. Die Zwiespältigkeit der Wahl vermehrte die inneren Unruhenkaum, da keiner der beiden Könige den deutschen Verhältnissen nahetrat. Schon der edle, tapfere und thätige Wilhelm hatte sehr wenigzur Geltung gelangen können, und wo er in einen Streit cingegriffen,hatte es nicht die Bedeutung einer Schlichtung und Entscheidung ge-habt. Von den beiden Nachfolgern kam Richard nur dreimal, jedesmalauf kurze Zeit, nach Deutschland, da die Angelegenheiten Englandsihn fesselten. Man ließ sich sein Eingreifen da gefallen, wo es aufErtheilung von neuen Rechten ankam. Alphvnö aber erschien nie inDeutschland. Die Päpste waren zu sehr mit Fortsetzung des Kampfesgegen die Hohenstaufen beschäftigt, um der Herstellung der Ordnung inDeutschland ein nachdrückliches Bemühen widmen zu können. Erst imJahre 1273 kam eine neue Königswahl zu Stande, indem man, da seitRichards Tode im Jahre 1269 auch der königliche Name fehlte, ausder Zahl der an Macht mindest bedeutenden Herren im Reiche den imehemals zähringischen Helveticn an der Aar ansässigen Grasen vonHabsbnrg auf den Thron erhob, dessen Bedeutung sich inzwischen so un-gemein geschmälert hatte.
23. Während des Interregnums ergaben sich bedeutende Gebiets-Veränderungen, wobei meistens das Nebergewicht der Waffen die Fragendes Besitzes löste. Zwei große Erbfolgekriege waren durch Aussterbender thüringischen Landgrafen und der öftreichischen Herzoge veranlaßt.Als im Jahre 1247 Heinrich Raspe gestorben war, hatte als Sohnseiner Schwester Erbansprüche auf sein Land Heinrich der Erlauchte, einSprössling der alten Grafen von Wettin, die ihr Geschlecht von demSachsenfürften Wittekind herleiteten und das Markgrafenamt von Meißen,seit es ein solches gab, besaßen. Doch nahm eine Herzogin Sophievon Brabant als Tochter der heiligen Elisabeth, da deren Sohn Her-mann früher gestorben war, für ihren Sohn, Heinrich das Kind, dieAlode des Hauses in Anspruch, die außer Gütern in Thüringen den