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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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Das römisch-deutsche Reich im Zeitalter der Krcuzziigc. 363

Könige Karl, der im Jahre 1265 in Nom Krönung und Belehnungempfangen hatte. Die Hoffnung der Gibellinen ruhte nun auf Konradin,der von Deutschland mit einem Gefolge abenteuerlustiger Ritter anszog,im Tbale des Arno einen Sieg über entgegengeschickte Truppen Karlserfocht und von dem wandelbaren Volke Roms als Erbe der Kaisermit Ehren empfangen wurde. Bald wandte sich das Glück, da die Un-terstützung seines Oheims, des Baiernherzogö, aufhörte, und Mangel anSold sein Heer minderte. Auf den Hochflächen am See von Celanooder Fucinersee bei Tagliacozzo und Scurcola erlag er im Jahre 1208seinem Gegner und ward, nachdem ein Mitglied der seinem Großvaterbefreundeten Familie der Frangipani ihn ausgeliefert, auf Grund einesgegen ihn angestellten Rechtsverfahrens ungeachtet der Verwendung desPapstes zu Neapel enthauptet. Die Herrschaft Karls hatte aber nurin dem festländischen Theilc des Reiches Bestand, da auf der Insel dieHärte der neuen Regierung und die schnöde Willkühr der von Karlmitgebrachten Franzosen einen Haß erzeugte, welcher sich am zweitenOstertage des Jahres 1282 zur Vesperzeit in Palermo in einer allge-meinen Ermordung der Franzosen entlud. Die Insel fiel von Karl abund wählte sich den König Peter von Aragonien, den Gemahl von Man-freds Tochter Constantia, zum Könige.

22. In Deutschland blieb die Verwirrung, die schon nach demMainzer Reichstage begonnen hatte, und deren Zeit man, obgleich esan Königen nicht fehlte, das Interregnum genannt hat, im Wachsen.König Wilhelm fiel im Jahre 1256 in seinem Erblande in einem Kampfegegen die Westfriesen bei Medemblick. Im folgenden Jahre brachte,während der damalige Erzbischof von Mainz sich in Folge einer Fehdein braunschweigischer Haft befand, der Erzbischof von Köln eine Ver-sammlung von Fürsten zuwege, die dem von ihm schon für den Plangewonnenen Richard, dem Bruder des englischen Königs Heinrich III.,die Königskrone übertrug. Ihm trat eine Partei unter dem Erzbischöfevon Trier entgegen, die den König Alphons X. von Castilien, denSohn einer Tochter des Königs Philipp, wählte. Bei dieser auf aus-ländische Fürsten gefallenen Wahl zeigt sich die fortschreitende Beschrän-kung des Geschäftes auf eine kleinere Zahl von Wählern, entsprechendder geringeren Bedeutung, die dem Könige den zur Landeshoheit ge-langten Fürsten gegenüber verblieb, und der geringeren Theilnahme, diedas zerrissene Reich für Besetzung des Königsthrones hatte. Schonfrüher hatte eine kleine Zahl von Fürsten eine Vorwahl gehalten.Die nunmehrige Wahl begründete vermöge der eigenthümlichen Zeit-umstände für alle Folgezeit die Erwählung des Königes durch bestimmteWahlfürsten oder Kurfürsten, diejenigen Fürsten, an deren Würde sichdie Erzämter des Reiches, die Aemter der Kanzler, des Schenken, des