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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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Das römisch-deutsche Reich im Zeitalter der Kreuzzüge. 315

aus Thüringen und Sachsen zu führen hatte, endete nach manchenWechselfällen mit einem Siege, den die Verbündeten unter dem GrafenWiprecht von Groitsch über Heinrichs Feldherrn, den Grafen Hohervon Mansfeld, im Jahre 1115 am Welfesholz an der Wipper in derGrafschaft Mansfeld erfochten. Obgleich nun die Feindschaft gegen denKönig sich über Sachsen hinaus verbreitete und das Unrecht, in welchemer gegen die Kirche verharrte, ihm neue Feinde erweckte, veranlaßte ihndoch der im nämlichen Jahre erfolgte Tod der Markgräfin Mathilde zuabermaligem Zuge nach Italien. Zur Stütze in Deutschland dienten ihmseine Verwandten, die Söhne des Herzogs Friedrich von Schwaben,von denen der ältere, Friedrich, das väterliche Herzogthum inne hatte,der jüngere, Konrad, Pfalzgraf in Franken war, sowie der zweite Ge-mahl seiner Schwester Agnes, Leopold IV., ein Sprößling des dieMarkgrafschaft Oestreich seit alter Zeit besitzenden aus der Gegendvon Bamberg stammenden babenbergischen Geschlechtes. Zu gleicherZeit standen die Welfen, Welf V. und Heinrich der Schwarze, zu ihmin freundlichen Verhältnissen und gegen eine etwanige drohende StellungFrankreichs durfte er sich durch die Bundesgenossenschaft Heinrichs I.von England, dessen Tochter Mathilde er seit dem Jahre 1114 zur Ehehatte, geschützt glauben. Die Erbschaft der Markgräfin Mathilde, aufdie der Papst in Folge der Schenkung, der König als Lehcnsherr An-spruch machten, versetzte den Streit beider zunächst auf ein weltlichesGebiet. Zwar konnte die Schenkung nur die Alode und die kaiserlicheForderung nur die Lehen betreffen, aber die Scheidung zwischen beidenArten des Besitzes war um so unausführbarer, als sich an Alodedurch Belehnung neue Rechte geknüpft, an Lehen sich eigenthümliche Erwer-bungen angeschlossen hatten, wodurch die unterscheidenden Merkmale sichVerdunkeln mußten. Daher richteten sich die Ansprüche beider Gegnerauf das Ganze, und dem Könige blieb der Sieg der Gewalt. Mit ihmtheilte jedoch ein dritter Bewerber, die einzelnen Städte, die im Bereichedes streitigen Gebietes lagen. Wie im nördlichen Italien hatte sich inTuscien ein freies Gemeindewesen zu entwickeln begonnen, und der aus-gebrochene Streit war die beste Gelegenheit, Forderungen geltend zumachen, die der Kaiser, um größeren Ansprüchen zuvorzukommen, theil-weise befriedigte, für die auch zum Theile anzuführen war, daß unterden von Mathilden genossenen Rechten manche auf Zwang, manche aufpersönlichem Zugeständnisse beruht hätten, nunmehr also der Heimfall andie ursprünglich Berechtigten erfolgen müsse. In Nom wiederholte einConcil die Verwerfung der Investitur, und als Heinrich daselbst dieBestätigung seines auf dem verworfenen Vertrage beruhenden Privi-legiums, das die kirchlich Gesinnten Pravilegium nannten, von Paschalisbegehren wollte, war derselbe nach Benevent entwichen. Heinrich ließ