314 Das römisch-deutsche Reich im Zeitalter der Kreuzzüge.
trage, der die Sache nicht beenden konnte, weil er nicht auszuführenwar. Der Vertrag lief darauf hinaus, daß der König alle Lehen unddie damit verbundenen landesherrlichen Rechte oder Regalien aus kirch-lichen Händen zurücknehmen und dagegen auf die Investitur verzichtensolle. Heinrich konnte erwarten, daß die Bischöfe sich dieser Bestimmungnicht fügen würden. Sie waren vielmehr jetzt gegen den Papst ge-wonnen, und in Nom erhob sich, als der Papst an Erfüllung des Ver-trages mahnte, heftiger Widerspruch der deutschen und italischen Bischöfe,so daß der König auf unbedingte Krönung drang. Des Papstes Wider-stand führte zu seiner und der meisten Cardinäle Gefangennehmung, undwährend seiner Haft ward im königlichen Lager ein Vergleich geschlossen,durch den dem Könige das Recht eingeräumt wurde, die ohne Simonieerwählten Bischöfe und Aebte vor der Weihe mit Ring und Stab zubelehnen. Dieses zog dem befreiten Papste von allen Seiten großeVorwürfe zu und brachte ihn in den Verdacht der Häresie, sofern indiesem Namen auch jeder zum Grundsatz erhobene Mißbrauch einbegriffenwar. Ein zu Nom gehaltenes Concil, auf welchem er sich durch Ab-legung des Glaubensbekenntnisses reinigte, verdammte die Investitur !und enthielt sich nur aus Rücksicht gegen den Papst alles Verfahrens !wider den König, der indessen von mehreren in Burgund und Frankreich ^gehaltenen Concilien mit dem Banne belegt wurde. Ehe Heinrich nocheinmal in Nom durch Gewalt zu siegen suchte, hatte er einen Krieg inDeutschland zu bestehen. Noch immer war Sachsen der Heerd desWiderstandes gegen den salischen König. Zum Ausbruche kam derKampf dadurch, daß Heinrich nach dem Tode eines Grafen von Weimardessen Verlassenschaft einzog, ohne die Ansprüche eines von weiblicher ^Seite Verwandten, des Pfalzgrafen Siegfried in Franken, zu beachten. !Schon waren alle Grafschaften erblich geworden, schon hatte man dasAusschließen der Frauen vom Lehenserbe zu bestreiten angefangen, schonwar die Unterscheidung zwischen Aloden und Lehen oft ungemein erschwert,da empörte Heinrich zur Zeit, als der über ihn gesprochene Bann ihmdie Gemüther entfremdete, Viele gegen sich durch den Versuch, könig-liche Machtvollkommenheit im Sinne einer ältern Zeit zu üben. InSachsen war im Jahre 1106 mit Herzog Magnus der Mannsstammder Billunge erloschen. Die Mode des Hauses hatten Magnus' Töchteran ihre Gatten, an Heinrich den Schwarzen, den Bruder Welfs V.,und an den Grafen Otto von Ballenstädt gebracht, das Herzogthumdagegen hatte Graf Lothar, der nach dem bei Helmstädt gelegenenSuplinburg benannt wird, erhalten, der Gemahl Richenza's, der reichenEnkelin Otto's von Nordheim, deren Schwester an den PfalzgrafenSiegfried vermählt war. Der Krieg, den Heinrich nun gegen Sieg-fried, dessen Schwager Lothar und viele geistliche und weltliche Herren