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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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Frankreich bis zum Ende des elften Jahrhunderts. 237

ausgenommen hat, eine Reihe von Concilienbeschlüssen und päpstlichenEntscheidungen, die zusammen ein Lehrbuch des kirchlichen Rechtes bildensollten. Dabei sind die von dem Sammler hinzugefügten Stücke, obgleichder Stoff dazu aus ächten Quellen genommen ist, insofern nnächt, alsl er die Fälle, an denen er in denselben das kirchliche Recht erläuternwollte, erdichtet und daher den betreffenden Stücken den Schein vonConcilienbeschlüssen und päpstlichen Entscheidungen gegeben hat. Zu^ dem für die Kirche erwünschten Ende führte der Streit nicht, da Hugo

! dem Arnulf die Freiheit nicht wiedergab. Während dieser Streit die

! Kirche des Landes zerrüttete, tobten Fehden allenthalben fort, und derKönig sah erst gegen Ende seines Lebens die Krone aus den Gefahrengerettet und konnte seinem Sohne Robert die Königswürde hinterlassen.

5. Robert (0961031) zeigte eine größere Gefügigkeit in geift-! lichen Angelegenheiten. Er ließ den Arnulf den Stuhl von Rheims

wieder einnehmcn und unterwarf sich, obwohl zögernd, der ForderungPapst Gregors V., sich von seiner Gemahlin, die er als eine zu naheVerwandte geheirathet hatte, zu trennen. Doch konnte er sein könig-liches Ansehn selbst in Francien nicht behaupten, wo der Graf Fulko vonAnjou oder dem Lande der Andegaver und der Graf Odo von Chartresund Vloiö oder Carnutum und Blesum Jahrzehnte hindurch mit einan-^ der kämpften. Desto größere Einheit gewann im Süden das Herzog-^ thum Aquitanien, dessen Herzoge aus den Grafen von Poitou oder demLande der Pictaver erwachsen waren. Wilhelms IV. Sohn Wilhelm V.,ausgezeichnet durch Frömmigkeit, Thatkraft, Einsicht und Bildung, herrschtei mit Nachdruck bis an die Rhone, wohin er sein Gebiet durch Vermäh-lung erweitert hatte. Ihn umgab königlicher Glanz, und wie er vonRobert nicht als Vasall, sondern als Gleicher behandelt wurde, stand erin Freundschaft und gesandtschaftlichem Verkehr mit den übrigen Königendes westlichen Europa's. Er war es, der nach Kaiser Heinrichs II.

^ Tode die von einer Partei in Italien ihm angcbotene Krone zurückwies

! und mit dessen Tochter Agnes Kaiser Heinrich III. sich vermählte. Im

Norden herrschte mit gleicher Kraft der Normannenherzog Richard II.,Sohn Richards I. Er erhielt seine Vasallen in Ruhe und Gehorsamj und stützte auch die Macht des Königs, dem durch seine Hülfe die

^ Uebertragung des durch Heinrichs Tod erledigten Herzogthums Burgund

j an seinen eigenen dritten Sohn Heinrich ungeachtet des Widerstrebens

der burgundischen Herren gelang. Derselbe Heinrich wurde der Nach-^ folger des Vaters in der Königswürde, da der früher zum Nachfolgerbestimmte älteste Sohn Roberts, Hugo, gestorben war und den zweitenSohn Odo Blödsinn ausschloß.

6. Heinrich (10301001) hatte sich zunächst die Herrschaft gegenseinen jüngern Bruder Robert zu sichern, welchem die Mutter Constantia