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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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2Zg Frankreich bis zum Ende des elften Jahrhunderts.

neuer Verhältnisse bemerkbar macht, hoch anzuschlagcn, insofern es dasEintreten einer besseren Zeit möglich machte und eine Menge von Ein-zelnen den Bedrückungen der Gewalt und dem sittlichen Verderben entzog.

4. Das Geschlecht, das der gefährlichste Gegner der Karolingergewesen war, trat durch die Annahme der Königswürde, obgleich fürseine Anerkennung die Bischöfe des Reiches thätig waren, auch seiner-seits in schwierige Verhältnisse, da nicht allein die andern großen Va-sallen durch das Bemühen um Behauptung ihrer Unbeschränkthcit seineGegner wurden, sondern auch die Vasallen, die der Herzog von Fran-cien hatte, dem Könige gegenüber schwieriger wurden. Seine nächsteStütze suchte Hugo an dem Erzbischöfe von Sens oder Senoneö, dessenMetropolitansprengel den größten Theil seines Herzogthums umfaßte.Um die Gegenpartei, die auf die noch lebenden Karolinger weniger ausAnhänglichkeit als aus Verlangen, dem Widerstande den Schein desRechtes zu verleihen, hinblickte, theilweise zu entwaffnen, gestattete er,daß ein unächter Sohn Lothars, Arnulf, zum Erzbischöfe von Rheimserhoben wurde. Dadurch verwickelte er sich aber in einen langenKampf. Denn als endlich doch Karl einen Versuch auf den Thronmachte und sich der Stadt Laon bemächtigte, trat Arnulf auf seine Seiteund öffnete ihm Rheims. Zwar kam Karl durch den Bischof von Laonin Hugo's Gewalt und starb als sein Gefangener zu Orleans oderAurelianum, worauf der mächtigste Vasall des Südens, Wilhelm IV.von Aquitanien, sich zur Anerkennung des neuen Königs verstand. Daaber Hugo durch ein von ihn: nach Rheims berufenes Concilium dieAbsetzung Arnulfs, dessen Bestrafung er vergebens von Papst Johann XV.verlangt hatte, zuwege brachte, und der gelehrte Gerbcrt an dessenStelle kam, entwickelte sich ein Streit zwischen ihm und dem Papste,der den Eingriff in seine oberrichterliche Gewalt nicht dulden wollte.Der Streit wurde bedeutsam dadurch, daß Bischöfe auf des Königs Seitetraten. In Folge desselben leistete Gerbert, um das Aergerniß aufzu-heben, auf den Stuhl von Rheims Verzicht und ging nach Deutschlandzu Otto HI. In diesem Streite wurde öffentlicher Gebrauch von einemdas kirchliche Recht betreffenden Werke gemacht, auf welches schonunter Papst Nikolaus I. in dem lotharingischen Ehescheidungsstreit zuGunsten der päpstlichen Befugnisse hingewiesen worden war, und welchesnicht sowohl die Stellung der Päpste in Fragen der Disciplin begrün-den geholfen, als die desfalls geltenden Grundsätze ausgesprochen unddurch Anwendung auf einzelne Fälle erläutert hat. Es sind dies dieunächten Jsidorischen Dekretalen, benannt nach dem im Jahre 636 ge-storbenen Erzbischöfe Jsidorus von Hispalis. Entstanden in den Wein-gegenden um die Mitte des neunter: Jahrhunderts umfaßt cs nach Arteiner von Jsidorus veranstalteten Sammlung, aus der es auch Vieles