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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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Das Karolingische Reich.

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Cyrillus nach Nom, wo nach seinem im Jahre 867 erfolgten Tode seinNachfolger Hadrian II. deren Nechtgläubigkeit anerkannte, den Metho-dius zum Erzbischöfe für Mähren ernannte und so den Verband desLandes mit dem Metropolitansprengel Salzburg aufhob, auch den vonden deutschen Bischöfen angefochtenen Gebrauch der slavischen Spracheals Kirchensprache gestattete. Die Fortschritte dcö Christenthums inMähren wirkten auf Böhmen zurück, an dessen Bekehrung nun von hierund von der Diöcese Negcnsburg aus zugleich gearbeitet wurde. Dasso erweiterte ostfränkische Reich wurde im Jahre 876, da König Ludwiggestorben war, unter seine drei Söhne gctheilt und schien so denselbenWeg der Auflösung, wie das Reich des Kaisers Lothar, gehen zu sollen.Karlmann erhielt Bajoaricn mit den anstoßenden slavischen Ländern,Ludwig das aus ostrheinischem Frankengebiet und dem alten Thüringer-reiche erwachsene Land, das setzt Ostfrankcn im engeren Sinne hießund die Gaue von Mainz, Worms und Speier mitbegriff, sowie Sachsenund den nördlichen Theil des von Lotharingien an das ostfränkischeReich gefallenen Gebietes, Karl mit dem Beinamen des Dicken, Ale-mannien mit den benachbarten lotharingischen Gegenden. Der TodLudwigs schien dem westfränkischen Könige eine Gelegenheit, sich inBesitz des gesammten Lotharingiens zu setzen, aber der jüngere Ludwigbesiegte ihn im Jahre 876 in der Schlacht bei Andernach, worauf eineneue Zusammenkunft zu Meersen die früher dort beschlossene Theilungbestätigte.

16. Ehe dieses geschah, hatte Karl, der den Beinamen des Kahlenführt, im eignen Lande alles königliche Ansehn eingebüßt und war inItalien durch Streben nach der Kaiserkrone mit ostfränkischen Bewer-bungen zusammengestoßcn. Der König, der gegen die Normannen kei-nen Schutz gewährte, sie höchstens für kurze Zeit durch Geld entfernteund dadurch zu baldiger Wiederkehr lockte, mußte fast aufhören, als Kö-nig zu erscheinen, da er den Vasallen und Städten es überließ, sich derfurchtbaren Feinde zu erwehren. Hierdurch erhielt das Lehenswesen ineiner Richtung, die cs überhaupt in den Karolingischen Reichen einge-schlagen, gerade im westfränkischen eine schnelle Entwicklung. Einerseitsverwandelte sich, namentlich im nördlichen Thcile des Reiches, wo we-gen der größeren Zahl germanischer Einwanderer das Lehenwesen einebreitere Grundlage hatte, fast aller Besitz in Lehen. Das Bedürfnißdes Schutzes veranlaßte Viele, das, was sie besaßen, Anderen zu über-geben und es von ihnen gegen Uebernahme von Lehenspflichten zurück-zunehmcn. So verminderte sich die Zahl der mit keiner Lehenspflichtbelasteten Besitzungen oder der Alode. Wer aber, weil er nichts besaß,nicht in das Lehenverhältniß gegen einen Mächtigen treten konnte, über-gab einem solchen sich selbst, wie Andere es mit ihren Gütern thaten,

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