Druckschrift 
2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
Entstehung
Seite
169
Einzelbild herunterladen
 

Das Karolingische Reich.

169

Diöcescn der Constantinischen Zeit hergestellt, wobei die schon von PapstLeo dem Großen getroffene Abänderung gültig blieb, daß die Diöccsevon Vienna in die beiden Metropolitansprcngel von Vienna und Arc-late zerfiel. Es wurden also von Neuem Metropolitansitze die StädteNarbo in der ersten narbonischen, Aquä Sertiä in der zweiten uarboni-schen Diöccse, Arelate und Vienna in der von Vienna, Ebreduuum inder der Seealpen, Tarantasia in der der kottischen Alpen, Vesontio inGroßsequanien, BiturigeS im ersten, Burdigala im zweiten Aquitanien,Lugduuum in der ersten, Notomagus in der zweiten, Turones in derdritten, Scnoncs in der vierten lngduuischcn Diöccse, Treviri in derersten, Nenn in der zweiten belgischen Diöcesc. Die gallischen Diöcesender ersten und zweiten Germania kommen nicht mehr in Betracht, dasie jetzt deutsches Land waren. Die rein deutschen Metropolitansprengelwaren Colonia, Moguntiacum und Salzburg. Zn Colouia gehörten alsSuffragansprengel Trajectum, Leodium, Münster, Osnabrück, Mindennnd Bremen; zn Moguntiacum kamen außer Speicr, Worms, Eichstädtund Würzburg noch Straßburg, Chur, Constanz, Paderbrunna, Hildes-Heim, Halberstadt und Verden, während Büraburg und Erfurt mit dembischöflichen Sprengel der Metropole verschmolzen wurden; unter Salz-burg traten die übrigen bajoarischcn Bisthümer. Noch erstreckten sich aberzwei gallische Sprengel über deutsches Gebiet, der von Treviri mit Tnllum, -Mettis und Viroduuum, der von Vesontio mit Lausanua und Basel.

9. Aus dem Bemühen, die Grenzverthcidigung zn regeln, sind dieMarkgrafschaftcn hervorgcgangen. Sie waren nöthig geworden durchdie Unsicherheit der Grenzen in den Gegenden, wo ein festes friedlichesVerhältnis; zu den Nachbarvölkern nicht zu Stande zu bringen war, und woman auf plötzliche Einfälle gefaßt sein mußte. Von dieser Art war dieGrenze des Reiches, wo sie nicht durch das Meer gebildet wurde, fastallenthalben. Im Süden allein hatte das Reich an dem über Sicilien,Calabrien und die Gegend von Neapel herrschenden oströmischen Reicheeinen Nachbar, der ihm nicht furchtbar war, und von dem auch der inloser Abhängigkeit stehende Herzog von Bencvent es trennte. Zm Süd-westen bildete das in Spanien eroberte Gebiet eine Mark, die durchdie Gründung des Königreiches Aquitanien eine geordnete Vertheidigunghatte. An den übrigen Grenzen war es erforderlich gewesen, die zurAbwehr plötzlicher Ueberfälle nöthige Macht dadurch bereit zu hal-ten, daß mehrere Grenzgaue zu einem Ganzen als Mark unter einemMarkgrafen vereinigt wurden. Der Markgraf, der einer der Grafenans den Grenzgauen oder ein über die Grafen der verbundenen Grenz-gaue besonders gesetzter Graf sein konnte, hatte die Befugniß, im Falleder Noth ohne Ermächtigung den Heerbann seiner Mark aufzubicten.Wegen dieser höheren Befugniß, die er im Vergleich mit den übrigen