154 Das fränkische Reich bis auf Karl den Großen.
fünf letzten fränkischem Gebiete angehörten. Zur Befestigung des Chri-stenthums in dem Chattenlande wurde das Kloster Fulda gestiftet, das jim mittleren Deutschland eine gleich ausgebreitete Wirksamkeit, wie dasKloster des heiligen Gallus im südlichen entfaltete. Nun galt es, einenerzbischöflichen Sitz zu wählen. Die Wahl fiel auf Moguntiacum, undder Papst unterstellte der erzbischöflichen Gewalt des dortigen Stuhlesaußer den von Bonifacius gegründeten Bisthümern noch die rheinischenBisthümer Speier, Worms, Colonia, Trajectum nebst dem westwärtsim statischen Lande gelegenen Bisthum Lungern, dessen späterer SitzLeodium ward. Das thatenreiche Leben des Bonifacius, der das deutscheVolk in die Kirche cingeführt hat, schloß im Jahre 755, wie seine Lauf-bahn in Deutschland begonnen, in dem Geschäfte der Bekehrung. Aufdie Nachricht von einem Abfall unter den Friesen übertrug der Greis !seinem Schüler Lullus die Hut des erzbischöflichen Stuhles und wanderte !in das Land, wo das Werk Wilibrords gefährdet war. Er starb da-selbst als Märtyrer, indem Barbaren im Zorn über die geistige Macht,die ihre Götter stürzte, ihn erschlugen. Daß Deutschland christlich ge-worden, ist sein Werk, und er hat seinem Werke die Dauer dadurchgesichert, daß er die Länder, in welchen römische Waffen die Herrschaftnicht zu gewinnen oder nicht zu behaupten vermocht hatten, dem neuenReiche, das in Rom seinen Regenten hat, einverleibte.
15. Nachdem die kirchliche Einrichtung Deutschlands den fränkischenMachthaber schon in ein näheres Vcrhältniß zu dem römischen Stuhlegebracht hatte, reifte in Pipin, der alle widerstrebenden Theile des Rei-ches mit Hülfe seines Bruders Karlmann zum Gehorsam gebracht hatteund sie nach dessen Rücktritt allein regierte, der Gedanke, seiner that- !
sächlichen Herrschaft eine rechtliche Grundlage zu geben. Die Regierung !
der Merowingischen Fürsten war von selbst erloschen. Sie erschienenvor dem Volke nur bei der sährlich im März stattfindcnden Versamm-lung der Dienstmannschast, und wenn auch allen Anordnungen und Befehlenihr Name vorgesetzt wurde, so geschah es, ohne daß sie den geringstenAntheil daran hatten. Die Beseitigung dieses Verhältnisses hielt Pipinfür nöthig, damit nicht angebliche Rücksicht auf das Recht der Königeimmer zur Rechtfertigung für Aufstandsversuche gegen den wirklichenRegenten gelte. Sie war auch nöthig, wenn nicht das thatkräftige Ge-schlecht durch diejenigen, welche einen kraftlosen Herrscher einem kräfti-gen vorzogen, an Erfüllung seines Berufes gehindert werden sollte.
Wie die oberste Entscheidung über Recht und Unrecht der Religion an-gehört, so suchte Pipin die Entscheidung für die fragliche Angelegenheitbei dem Regenten der die Religion bewahrenden Kirche. Der Papstmußte da, wo über den streitenden Parteien kein weltlicher Richter stehenkonnte, naturgemäß als Richter erscheinen, und daß sein Ausspruch begehrt