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Das römische Reich unter den Imperatoren-
Entscheidung, welcher durch ein von der Staatsgewalt erlassenes Verbotdes öffentlichen Streitens über die Kirchenlehre Nachdruck gegeben wurde.Die Anhänger des Entyches, Monophysiten genannt, dauerten aber fortund gewannen namentlich in Mesopotamien und Syrien durch die Thä-tigkeit ihres Lehrers Jakob Baradai, nach dem sie den Namen der Jako-biten führten, einen festeren Bestand, dauerten auch in Aegypten un-ter den Nachkommen der alten Aegypter, den Kopten, fort. Im Ver-laufe dieser kirchlichen Kämpfe kam der Primat des Papstes vermögeder vermehrten Anlässe, die er zu Entfaltung seiner Wirksamkeit erhielt,zu um so deutlicherer Erscheinung, als die Trennung des römischenReiches in zwei Hälften der Anerkennung desselben im Osten keinenEintrag that und das unbefugte Eingreifen der Staatsgewalt jeneWirksamkeit nur thatsächlich für eine Zeitlaug schmälerte. Für die Be-rufung der ökumenischen Synoden galt, wenn es auch nicht immer be-obachtet wurde, die päpstliche Bewilligung als Erforderniß, wie sie fürdie vierte auch von Pulcheria und Marcianus begehrt wurde. DenVorsitz auf denselben führten die päpstlichen Abgeordneten oder Legatenund die an die Synoden gerichteten Schreiben bildeten Anhalt undRichtschnur für Berathnng und Entscheidung, wie die Beschlüsse durchdie päpstliche Bestätigung allgemeine Gültigkeit erhielten. Ebenso wur-den besondere Synoden, wie sie die Metropoliten beriefen, auch aufVerordnung des Papstes gehalten und faßten sie Beschlüsse über Fragendes Glaubens, wie dies in Afrika in der pelagianischen Angelegenheitgeschah, so gab die päpstliche Bestätigung auch ihnen die Gültigkeit.
51. In dem Zeitraum der großen kirchlichen Streitigkeiten trittauch die Abstufung der unter dem Papste stehenden kirchlichen Würdendeutlicher hervor. Wie die Kirche sich verbreitete und die Gegenständefür die Thätigkeit ihrer Hirten sich mehrten, gelangte nicht allein dasMetropolitansystem zu vollständigerer Ausbildung, sondern es stellte sichauch das Verhältniß des Patriarchates fest. Bei der Ausbildung desMetropolitanverhältnisses begründete das höhere Alter eines Bischof-sitzes ein Verhältniß der Oberaufsicht um so eher, als der Metropolitan-verband sich auch zum großen Theile vermöge der Abstammung einerAnzahl benachbarter Kirchen von einer älteren bildete. Naturgemäßmußten demnach im Westen des römischen Reiches die Kirchen ursprüng-lich der unmittelbaren Aufsicht des apostolischen Stuhles zu Rom unter-worfen sein. Die Ausbreitung der Kirche forderte aber die Gründungeiner zwischen der bischöflichen und päpstlichen stehenden Würde, durchwelche der Papst die früher unmittelbare Aussicht mittelbar übte. Dieeinem Metropoliten untergebenen Bischöfe hießen dessen Suffragauen.Indem so der römische Stuhl sich allmälig eines Theiles seiner Rechteentäußerte, trat er zu verschiedenen Theilen des kirchlichen Gebietes in