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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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Das römische Reich unter den Imperatoren.

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ein verschiedenes Verhältniß, je nachdem er bloß vermöge des Primatesals oberster Lehrer, als Beschützer des Glaubens, als Wächter der Ord-nung und als Vertreter der Einheit über ihnen stand, oder zugleich nochüber ein größeres oder geringeres Maß besonderer Geschäfte seine Auf-sicht erstreckte. So hatte der Papst, nachdem sich im Laufe des viertenJahrhunderts das Metropolitansystem in Gallien und Spanien gebildet,auch die Bischöfe von Mediolanum und Aquileja, im Jahre 430 auchder von Ravenna zum Metropoliten erhoben worden waren, eine Metropo-litangewalt über das mittlere und südliche Italien mit Sicilicn. Da-neben behielt er aber auch zu anderen Ländern ein näheres Verhältniß,welches nach einem von der chalcedonischen Synode in Beziehung auf ihngebrauchten Ausdrucke als seine Patriarchalgewalt bezeichnet werdenkann. Die Begrenzung dieser Gewalt ist unmöglich, weil sich die ver-möge des Primates ausgeübte Thätigkeit nicht bestimmt davon schied.Sie umfaßte aber außer Italien jedenfalls eine Zeitlang Gallien, Spa-nien und Jllyricn im weitesten Sinne. Merkwürdig ist dabei, daß inAfrika, dessen Kirchen jünger als die römische waren, die Patriarchal-gewalt nicht hervortritt, und daß sie in Ostillyrien, wo die Kirche zumTheil früher als in Rom begründet war, auch nach der Trennung derReiche bestimmt geübt wurde. In Ostillyrien wurden die Bischöfe nurvon dem Papste oder dem durch ihn dazn beauftragten Bischöfe vonThessalonice ordinirt, während anderswo die Suffraganen durch denMetropoliten und diese von den Provincialsynoden ordinirt wurden.Eine bestimmtere Ausbildung erhielt das Patriarchat im Osten. Ale-xandrien und Antiochien, von denen das erstere seine Kirche mittelbarauf den heiligen Marcus, das letztere die seinige unmittelbar auf den Apo-stel Petrus zurückführte, hatten als Metropolen höherer Art den Vor-rang in den beiden staatlichen Diöcesen Aegypten und Syrien, und stan-den Nom, ohne dessen Primat zu verläugnen, in der Patriarchalgewaltgleich. Durch den Einfluß jedoch, welchen die Neichseintheilung aufdie kirchliche Eintheilung hatte, erhielten in den staatlichen DiöcesenPontus, Asien, Thracien eine gleiche Stellung Cäsarea, Ephesus undHeraklea, deren Bischöfe jedoch nicht Patriarchen, sondern Exarchen ge-nannt wurden. Allmälig aber trat der Bischof von Constantinopelvermöge der Wichtigkeit, die diese Stadt als Hauptstadt des Reicheshatte, nicht allein an die Stelle des Bischofs von Heraklea, sondern er-langte auch eine Patriarchalgewalt über die beiden Diöcesen Asien undPontus, welche durch die chalcedouische Synode, obwohl Papst Leo denhierüber nach Entfernung seiner Legaten gefaßten Beschluß verwarf,anerkannt wurde. Hiernach wurde es dem Patriarchen von Constanti-nvpel in der Folge nicht schwer, auch die Patriarchen von Alexandrienund Antiochien ihres Rechtes zu berauben und die Ordination aller