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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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88 DaS römische Reich unter den Imperatoren.

auch auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens geltend, da die verschiedenenVerhältnisse, welche die Kirche in beiden Thcilen der weltlichen Gewaltgegenüber batte, auch die Bedingungen ihrer Wirksamkeit verschiedengestaltete. Im Westen stand die Kirche arianischen und heidnischen Für-sten und Völkern gegenüber, und im Osten gehörten die sämmtliche Be-völkerung und die Herrscher ihr an. Dieser Unterschied war jedochnicht unbedingt zu Gunsten der Kirche im Osten. Im Westen hatte dieKirche an den römischen Bewohnern des Reiches Bundesgenossen, mit-telst deren sie an der Bekehrung der noch nicht zu ihr Gehörigen ar-beiten konnte. Die Duldung und Achtung, welche mit Ausnahme derVandalen die germanischen Fürsten gegen die Vorgefundenen Verhältnissebewiesen, erstreckte sich auch auf die Kirche und eine gewisse Absonderung,in welcher sie sich den Unterworfenen gegenüber hielten, wirkte in dieserBeziehung förderlich. Schon die römischen Beherrscher des Westenshatten das Beispiel eines angemessenen Verhaltens gegen die Kirchegegeben. Im Jahre 445 hatte ans Veranlassung einer Entscheidung,die Papst Leo gegen Erzbischof Hilarius von Arelate getroffen, ein Er-laß Valcntinians die Bischöfe des Reiches angewiesen, sich in Allem demAnsehen des römischen Stuhles zu fügen und auf jede Vorladung vordemselben zu erscheinen. Während so die Staatsgewalt die Handhabungder kirchlichen Ordnung sicherte, hielt sie sich fern von Streitigkeiten,die sich über die Lehre entspannen. Die seit Anfang des fünften Jahr-hunderts verbreitete Irrlehre des brittischen Mönches Pelagius- wodurchdie Lehre von der göttlichen Gnade zu Gunsten der sittlichen Freiheitdes Menschen verzerrt war, wurde ohne alles Zuthnn der weltlichenGewalt bekämpft und überwunden, und gerade, weil die weltliche Ge-walt an dem Kampfe keinen Theil nahm, erfolgte dessen Beendigung,um die der hl. Augustinus das größte Verdienst hat, mit großer Schnel-ligkeit. Im Osten hatte sich schon in der Zeit der arianischen Streitig-keiten Seitens der weltlichen Gewalt die Neigung gezeigt, entscheidendeinzugreifcn, und da sic ihren unbefugten Entscheidungen Nachdruck gegendie Bischöfe zu geben suchte, befanden sich diese in einer unsicheren undbedrohten Stellung, ohne daß das Einschreiten, wozu der Papst ver-möge seines Primates verpflichtet war, den gewünschten Erfolg hatte.Die ganze Regierung war dort despotischer und erstreckte ihren Des-potismus auch auf die Kirche. Gegenüber einer Unterwürfigkeit, wiesie Theodosius einst dem Erzbischöfe von Mediolanum bewiesen hatte, stehtchort das Beispiel des heiligen Johannes Chrysostomus, der wegen seinesEiferns gegen die in Constantinopel bei dem Volke und am Hofe ein-gerissene Lasterhaftigkeit durch die im Namen ihres Gatten Arkadiusregierende Eudoria in die Verbannung geschickt wurde. Ein weitesFeld zur Einmischung in kirchliche Angelegenheiten war durch die nestoria-