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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
Entstehung
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7g Das römische Reich unter den Imperatoren.

ergeben, die nur sehr allmälig Ausgleichung und Regelung fanden. Zu-nächst büßten die römischen Bewohner des Landes einen Theil ihresGrundbesitzes ein, indem sie den Einwanderern die Mittel zu eignemBestehen gewähren mußten. Dabei maßen diese vermöge der Gewalt,die sie in den Händen hatten, zwar zu ihren Gunsten, doch Völker, diegleich den Gothen das Bedürfniß eines geregelten Lebens kennen gelernthatten, mußten, um nicht Alles aus seinen Fugen zu reißen, auch hierbeieine gewisse Ordnung befolgen. Der Uebcrgang zu einem seßhaften undgeordneten Leben erforderte eine Menge von Einrichtungen, die sich nurmit Hülfe der gesetzkundigen und in der Verwaltung erfahrenen Römerins Werk setzen ließen. Zwar blieb in vieler Hinsicht und vorzugsweisein Hinsicht des Rechtes ein Unterschied zwischen beiden Klaffen derBevölkerung bestehen, aber das Zusammenleben in einem Staatsver-bande erzeugte eine Menge von Fragen, deren Beantwortung die Ger-manen zwar wünschen mußten, aber nicht geben konnten. So wurdendie römischen Bewohner, deren überlegener Bildung auch die Ger-manen die Anerkennung nicht versagten, diesen durch das Bedürfnißschätzenöwerth. Zugleich aber traten sie den fremden Gebietern nahe,weil sie unter deren Herrschaft eine innere Ordnung und Ruhe sicheinstcllen sahen, die in den zerrütteten Verhältnissen des veraltetenReiches gefehlt hatte. Willkührliche Bedrückungen der Statthalter hörtenauf, keine Heerführer störten mehr die Ruhe durch das Bemühen umdie Herrschaft und den Durchzügen wandernder Barbaren war Einhaltgethan. Dabei sahen die Einheimischen die Einrichtungen, welche sichauf ihr Leben ausschließlich bezogen, namentlich die Verfassung derStädte, sortbestehen und erhielten die Genugthuung, daß da, wo Neueszu gestalten war, nicht ohne ihr Zuthun gehandelt wurde. Die Be-hauptung alter Einrichtungen und die Ausübung eines Einflusses aufneu zu treffende Maßregeln mußte aber um so leichter sein, als dieFremdlinge eine im Verhältniß zu der gesammten Vorgefundenen Be-völkerung geringe Anzahl ausmachteu. Wo ein lange Zeit fortgesetztesZuströmen dem römischen Gebiete immer neue germanische Ankömmlingezugeführt hatte, wie solches durch die alemannischen und fränkischenWanderungen geschah, da müßte die römische Bevölkerung verschwinden,indem, wer konnte, sich aus dem unsicher» Grenzgebiete zurückzog unddie Zurückbleibenden sich unter den Fremdlingen verloren. Wo aber,wie cs bei Gründung des gothischen Reiches geschah, die Fremdlingeplötzlich ein ausgedehntes Reich in Besitz nahmen und, um ihren Unter-halt daselbst zu finden, sich über dasselbe vertheilcn mußten, fördertezugleich das Uebcrgewicht der Zahl, das auf der Seite der Einheimischenwar, die Uebertragung mancher von ihren Eigenthümlichkeiten auf dieAnkömmlinge. Es geschah hier, was oft bei Eroberungen geschehen,