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1 (1907) Einleitung und Text
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LXXXVI
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LXXXVI

Einleitung.

confessus est se excusans, quod alius quidam de suo monasterio etiamhic fuerit, qui in laico habitu quoque ingressus sit, et sit ei nihil pro-hibitum, et quod propter hanc Lutheri sectam suffraganeus Metensisabbas suus ei religionis habitum remiserit [d. h. ihn vom Tragen desOrdenskleides dispensiert habe |, ut eo tutius inter laicos versari possitliterariumque otium prosequi; qui iussus est ostendere relaxationis] iteras, quibus tamen caruit. super quo ei iniunctum est, ut aut habi-tum induat aut abeat. Obgleich er bat, se hic diutius detineri,wurde ihm 14. Juli noch energischer befohlen: ut in triduo aut habituniinduat aut prorsus abeat.

Über Angaben akademischer Grade und (seit Ende des 16. Jahr-hunderts) der Gymnasialklassen ist schon im Kap. I gesprochen worden.Auch Angaben über die Fakultätszugehörigkeit des Immatrikuliertenlinden sich recht selten meist auch erst in späterer Zeit, wasfreilich zu einem großen Teil daher kommt, daß, sofern nicht einerauswärts schon die artistische Fakultät absolviert hatte, er notwendiger-weise zuerst in diese als der Durchgangspforte zu den drei sog.höheren Fakultäten eintreten mußte, dies aber als bekannt voraus-gesetzt werden konnte.

XI. Lebensalter der Iiiiinatrikulierteil.

Weil es eine gesetzliche Regelung über Vorbildung und Vorbereitungzur Universität nicht gab, so war damals naturgemäß auch das Alterder zur Universität Kommenden nicht reguliert wie heutzutage. Daman zur Hochschule ging, sobald die äußeren Verhältnisse es ermög-lichten, so ist das Durchschnittsalter der damaligen Scholaren ziemlichweit unter dem der heutigen Abiturienten 1 ganz abgesehen davon,daß seit Ende des 16. Jahrhunderts auch die Angehörigen der oberenKlassen des Gymnasiums in die Matrikel Aufnahme fanden.

Doch fragen wir zunächst, ob uns überhaupt Anhaltspunkte oderdirekte Mitteilungen über das Alter der Immatrikulierten vorliegen.In der Matrikel selbst finden sich solche Angaben nur dann, wenneiner noch nicht volljährig ist, worüber gleich nachher zu sprechensein wird. Dagegen haben wir für unsere Universität (außer andernzufälligen Notizen) 1. Verzeichnisse von Stipendienbewerbern in denProtokollen des Senats, bei denen meistens das Lebensalter der Pe-tenten angegeben ist; 2. finden sich für die Zeit des DreißigjährigenKrieges, speziell das stürmereiche Jahr 1638, im Universitätsarchiv(XV Personalia I) zu Kriegszwecken Zusammenstellungen über sämt-

1 Vgl. Paulsen, Organisation und Lebensordnungen der deutschen Universi-täten, in v. Sybels Histor. Zeitschrift XLV (1881) 420.