XIV. Register.
xcrn
Was die Tabelle der Diözesanzugehörigkeit (Heimat) der Im-matrikulierten betrifft, so darf hier eine Einzelbemerkung wohl ge-macht werden. Das auffallende Anwachsen der Studenten aus Loth-ringen und Burgund im 16. Jahrhundert, das so charakteristisch fürjene Zeit ist und worauf schon H. Schreiber mehrfach hingewiesenhat, ohne daß es zahlenmäßig bis jetzt nachgewiesen wurde, kämein den Tabellen noch deutlicher zum Ausdruck, wenn nicht in derMatrikel (vgl. oben Kap. IX) sehr oft, in manchen Semestern fastdurchweg, statt der genaueren Angabe der Diözese nur allgemeinBurgundus oder Lotharingus beigefügt wäre. Es ist deshalb immereine große Zahl der in der Rubrik „Diözese unbestimmt“ Stehendenhierher zu rechnen, wodurch dann jenes Anwachsen der welschenStudenten mehr in die Augen fiele.
Dasselbe gilt von der Tabelle „Standeszugehörigkeit“ in Bezugauf die nobiles. Ich habe in die Rubrik derselben natürlich nur die-jenigen aufgenommen, die im Matrikeltext selbst als solche bezeichnetsind. Es ist aber hier darauf hinzu weisen und geht auch aus denAnmerkungen hervor, daß noch manche andere dem Adelsstand an-gehörten, bei denen in der Matrikel die Bezeichnung fehlt. Dasselbegilt natürlich zum Teil auch von den andern Standesbezeichnungen. —Unter den Ordensgeistlichen finden sich auch Bettehnönche, die sonstin der früheren Zeit wenigstens vielfach nicht immatrikuliert wurden(Eulenburg 64): sowohl Franziskaner und Dominikaner (Prediger-
mönche) als Karmeliter und Augustiner-Eremiten sind nicht nur im16. und 17., sondern auch schon im 15. Jahrhundert eingetragen. —Endlich bemerke ich noch zur letzten Tabelle (Promotionen betreffend),daß einige Lücken in den Prozentangaben sowie eingeklammerteZahlen sich dadurch erklären, daß in einigen Semestern (z. B. 1. Mai1521 bis 1. November 1522) die Einträge im Promotionsbuch fehlen,Verhältniszahlen anzugeben also unmöglich war.
XIV. Register.
Die Register berücksichtigen nur die Namen des Matrikeltextes,nicht auch die Anmerkungen. Dabei sind, trotz anderweitiger Be-denken, aus praktischen Rücksichten die Buchstaben C und K, F und V,sowie I, J und (das übrigens sehr seltene) Y vereinigt. Im Personen-register waren sehr häufige Verweisungen schon deshalb nötig, weil dieAngehörigen ein und desselben Greschlechtsnamens bald die deutscheForm, bald die in humanistischer Manier latinisierte oder gräzisierteangaben, vgl. z. B. Wassermann und Aquarius, Wagner und Currificis,Karrer und Hamaxarius, Bäcker und Pistor (Pistoris, Pistorius) sowohl