Druckschrift 
1 (1907) Einleitung und Text
Entstehung
Seite
XXVI
Einzelbild herunterladen
 

XXVI

Einleitung.

die Namen der Wochentage (dies martis, dominica) und der Feste(pascha, reminiscere, festum trium regum, assumptionis, in angariaexaltationis s. crucis u. a.) wurden mit Minuskeln wiedergegeben, nurdie Namen der Monate habe ich (mit Toepke und Keussen) dergrößeren Übersicht halber am Ende der Zeilen gewöhnlich mitMajuskeln zu geben mich entschlossen. Auch sonst erlaubte ich mir,in einigen untergeordneten Punkten von den Weizsäckerschen Grund-sätzen abzuweichen. So habe ich nicht nur die Formen May, July etc.durch Maii, Iulii, sondern auch intytulatus, dyocesis u. ä. immer durcheinfaches intitulatus, diocesis ersetzt, ß des Originals habe ich, wo nichtganz besondere Gründe Vorlagen, mit einfachem s (z. B.Wienensis) wieder-gegeben, denn wo wirklich doppeltes s gewollt war, wie in Füssen,Eßlingen u. ä., war im Original gewöhnlich. Die bekannte Form czkonnte ich mich nicht entschließen, immer durch cz zu geben, ich habevielmehr, wenigstens für die Zeit bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts,immer einfaches z dafür gesetzt, also auch nicht tz, denn wo solchesverlangt war, hat die Matrikel in jener älteren Zeit immer ausdrück-lich tcz (z. B. Pludentcz); anders später, wo nicht mehr cz, sonderndeutliches tz von einfachem z unterschieden ist, wenn auch leider nichtmit strikter Folgerichtigkeit. In Bezug auf die Abkürzungen (mgr. pbr.u. ä.) habe ich mich strenger, als Weizsäcker verlangt, an das Originalgehalten, also nur an den Stellen abgekürzt, wo auch dort abgekürztist, ebenso konservativ war ich in der Wiedergabe der bald römischenbald arabischen Zahlzeichen.

Im Text sind manchmal von späterer Hand die Namen von her-vorragenden Gelehrten, Adeligen und sonst hochgestellten und be-kannteren Persönlichkeiten am Rand nochmals aufnotiert. Ich habesolche Notizen wohl mit Recht beim Abdruck unberücksichtigt gelassen.

Anschließend sei hier endlich bemerkt, daß bei der Wiedergabedes Matrikeltextes und in den Anmerkungen in aufrechten Lettern(recta) alles wiedergegeben ist, was direkt dem Archivbestand derhiesigen Universitätsbibliothek entnommen ist, kursiv dagegen allesandere, also auch die von mir in eckigen Klammern gemachten Er-gänzungen im Text selbst.

II. Vorschriften über Immatrikulation.

Die ältesten Statuten 1 der Universität aus dem Jahr ihrer Er-öffnung und des Beginns der Inskriptionen (1460) enthalten über dieImmatrikulation selbst folgende Bestimmung:

1 Statuta alme universitatis Friburgensis in ßrisgow Constanciens. dioces.14130 concorditer sanctita per omnes eiusdem regentes. Am Schluß: Hee statuta