X. Stammeszugehörigkeit.
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.— namentlich bei solchen, die weit herkamen — nur allgemein das Land,z. B. Sabaudus, Lotharingius, Tirolensis; und wenn dann schließlich,freilich selten, gar keine Herkunftsangabe beigeschrieben ist, so wird,namentlich bei häufig vorkommenden Familiennamen, eine Bestimmungder Persönlichkeit einfach unmöglich, wenn nicht andere Quellen vor-handen sind, die Aufschluß geben oder wenigstens Amt und Würdenebst dem Ort, wo dieses Amt ausgeübt wird (canonicus, plebanus inN.) angegeben sind 1 .
X. Standeszugeliörigkeit.
Über die Verteilung der an der Universität Immatrikulierten aufdie einzelnen Stände geben die Tabellen IV und V Aufschluß. EineErläuterung derselben ist hier nicht nötig; ich verweise auch in dieserBeziehung auf meine Ausführungen in der Zeitschrift der Gesellschaftfür Geschichtskunde von Freiburg XIII 41—51. XVII 47—49, undmöchte nur die beiden auf den ersten Blick in die Augen fallendenTatsachen wiederholen: 1. die auffallende Abnahme der Angehörigendes geistlichen Standes gegen Ende des 16. Jahrhunderts, die auchanhält während des 17.; 2. die nicht minder in die Augen springendeZunahme der Angehörigen des höheren und niederen Adels in derzweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts — bekanntlich meist Ausländer(Burgunder, Lothringer).
Daß man auf diesen Zugang von Angehörigen höherer Ständebesonders stolz war, beweist unter anderem die Tatsache, daß dieNamen solcher in der Matrikel — meist von späterer Hand — nochbesonders am oberen oder unteren (oder seitlichen) Rand des Blatteswiederholt sind 2 .
Eine bekannte Erscheinung ist die Ernennung dieser Studenten vonfürstlicher, gräflicher und adeliger Abstammung zu sog. Ehrenrektoren,eine Einrichtung, die wir bei allen Universitäten an treffen. Man hattedabei auch die Nebenabsicht, durch diesen Akt der Höflichkeit ge-wisse Vorteile von der einflußreichen Stellung derselben für die Schulezu erwirken — ähnlich wie bei den sog. Ehreninskriptionen, worüberin Kap. II gehandelt ist. Die Geschäfte besorgte in solchen Fällen eindem honoris causa gewählten Rektor aus der Zahl der Professoren bei-gegebener Vizerektor. Daß das Amt jenes lediglich Ehrenstelle war,wurde unter anderem in der Streitsache Joachim Mynsingers dem Ehren-
1 Uber Schwierigkeiten in der Bestimmung der Ortsangaben vgl. im all-gemeinen Württemberg. Vierteljahrshefte II (1880) 177.
- Von mir in der Wiedergabe des Textes nicht berücksichtigt, wenn dieseBemerkungen nicht irgend etwas Neues enthalten.