LNXXIV
Einleitung.
rektor Konrad v. Kastell (1537) bedeutet: quod / K. a. Kastell] huius modinegotiis sese intromittere non deberet, quandoquidem ipsius non situniversitatem regere, ideo quid in convocationis schedula circumferatur,non curet. . . . Also nicht einmal die Tagesordnung einer Senats-sitzung ging ihn etwas an 1 . Aus weiteren Stellen geht hervor, daßsolche Ehrenrektoren auch nicht Sitz und Stimme im Rat der Uni-versität hatten. Ebenderselbe Rektor (Konrad Graf v. Castell) beklagtesich 4. Juli 1537 bitterlich über verschiedenes, namentlich, daß es inebefrembde, daß er nit in der universitet rate berüfft werde.. .. Wennman ihm nicht mehr entgegenkomme, so welle er guter früntlichermeinung das rectorat widerumb uffgeben. Als er sich 8. Juli noch-mals beklagte und verlangte, man solle ihm sagen, warumb er nit inrate gon derffe, hat ime vicerector die Statuten fürgeworfen. Undnach weiteren vier Tagen wird nach Senatsbeschluß ihm gesagt: quoduniversitatis negotiis se non oneret, quandoquidem ipsius non sit ad-ministrare , sed solius universitatis. . . . Nach der ZimmerischenChronik II 585 hätte während des Rektorats des Grafen Felixv. Zollern (1542/43) die Universität infolge schlechter Erfahrung so-gar beschlossen, in Zukunft nur noch aus der Zahl der Doktoren undGelehrten einen Rektor zu wählen (vgl. die Anmerkung zu dem30. August 1542 inskribierten Felix v. Zollern).
Über den regen Anteil der Welt- und Klostergeistliclikeit an derUniversitätsbildung am Ausgang des Mittelalters — vgl. die großenProzentsätze (oft über ein Viertel) der Geistlichen an unserer Uni-versität am Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts in denTabellen — urteilt meines Erachtens richtig Kaemmel (Geschichte des,deutschen Unterrichtswesens im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit,Leipzig 1882, 148ff), wenn er sagt, daß „damals in der Weltgeist-lichkeit weit und breit die Neigung zu wissenschaftlichen Bestrebungenangeregt war, und neben noch sehr jugendlichen (darüber im nächstenKapitel) Inhabern geistlicher Pfründen, welche die Weihen erst er-halten sollten, auch Prälaten in reiferem Alter zum Besuch einerUniversität sich entschlossen. . . . Aber auch die Benediktiner,Cistercienser, die Augustiner Chorherren, die Dominikaner und Franzis-kaner sandten strebsame Mitglieder ihrer Orden zu weiteren Studienan die Hochschulen, wo sie wohl auch für sie besondere Kollegiengründeten. . . . Ihre Klöster in den Universitätsstädten (Dominikanerund Franziskaner sind in erster Linie gemeint) wurden dann leichtbesondere Mittelpunkte gelehrter Tätigkeit im großen Zusammenhangder Hochschulen.“
1 Vgl. H. Schreiber, Joachim Mynsinger von Frundeck. Programm 1834, 22.