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Einleitung.
fessoren kein bedenckhen. Tatsächlich waren die Senatoren diesmalnicht einverstanden.
Zum Schluß dieser versuchten Beweisführung möge nur nocheines bemerkt werden. Absolut sichere Schlüsse lassen sich aus denSchriftzügen der Matrikeleinträge freilich an vielen Orten deswegennicht ziehen, weil die Buchstaben oft viel zu gekünstelt, manchemehr gemalt als geschrieben sind, so daß das Charakteristische derHandschrift dadurch verloren geht 1 .
Passen wir das Ergebnis zusammen. Die Personalien der neuAufgenommenen wurden zunächst nur auf ein Blatt vom Rektor (zugleicher Zeit mit der Abnahme des Eides) aufnotiert und nach einigerZeit erst, anfangs wahrscheinlich durch den Notar oder Pedell, spätermeist durch ihn selbst oder seinen Famulus, in das eigentliche Matrikel-buch, das als offizielle Urkunde galt, übertragen 2 * * * * * .
Die erste, provisorische Aufnotierung wurde mit den Ausdrückenassignare, annotare, auch conscribere und allgemeiner suscipere be-zeichnet 8 . Die Ausdrücke für den zweiten, endgültigen Eintrag indas Matrikelbuch sind sehr mannigfaltig: inscribere, intitulare, im-m utriculare, incorporare, in numerum studiosorum referre, in albumoder catalogum recipere, reserere oder referre, catalogo studentiumadscribere, albo universitatis tradere; auch von Studenten selbst ge-sagt: se matriculae adiungere, nomen matriculae dare u. a., dieletzteren kommen freilich auch schon für das Konzept vor. Auch fidemdare findet sich, obgleich es sich eigentlich nur auf den Eid (s. oben)bezieht, aber die Inskription ist ja auch nur die Beurkundung des-selben.
Durch dieses doppelte Aufschreiben erklären sich nun auch zumTeil manche der in Kap. II beklagten Ungenauigkeiten. Der Rektorschon schrieb auf nach dem Gehör, wie er den angegebenen Namenhörte, beim Übertragen mögen dann noch, sei es aus Nachlässigkeit,
1 Immerhin bekommen wir gerade aus der Schrift manche überraschendenAufschlüsse. Dafür nur ein Beispiel. Im Mai 1591 begann das Rektorat desl-'rid. Martini; derselbe war aber damals anfangs abwesend (vgl. die Bemerkung:absenti et in aula imperatoris ob legationem quandam versanti); wie ein Vergleichder Schriftzüge zeigt, trug nun der Rektor des vorhergehenden Semesters (oderdessen Famulus) ein, und zwar bis 9. Juni d. J., von da wechselt plötzlich die Schrift:Martini selbst war wieder zurückgekehrt und übernahm die Einträge.
2 Parallelen bieten Tübingen, Erfurt, Heidelberg, Leipzig, Frankfurt a. 0. u. a.,
sowie auch die Aufnahmen in die Artistenfakultät unserer eigenen Hochschule.
8 Im Matrikelbuch selbst wird assignare auch nur von jener vorläufigen Auf-
notiorung gebraucht; z. B. 1553: hos 13 precedentes assignavit vicerector, dum ipse
/rector/ Italic salutaveram oras; 1552/53: Hos 17 antiquus rector assignaverat ante
meum ex Suevia reditum.